Korrekter Zahlungsweg bei Handerwerkerleistungen gemäß EStG §35a

Hallo zusammen,

nach meinen Informationen können gemäß §35 EstG Kosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Höhe von maximal 1.200,00 € brutto nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn dem Zahlungsweg eine Rechnung vorausgegangen ist und die fällige Zahlung per Überweisung erfolgt.

Bald wird in einem fiktiven Fall eine Küche modernisiert. Eine Anzahlung an das Möbelhaus wurde bereits geleistet. Bei Vertragsunterzeichnung wurde dem Käufer zugesagt, dass die Handerwerkerleistungen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Der Zahlungsweg der restlichen Rate erfolgt jedoch umittelbar nach Aufbau bar oder per EC-Karte. Auf Rückfragen versicherte man dem Käufer, dass dies in der Möbelindustrie üblich ist.

Entspricht diese Vorgehensweise den Zahlungswegvorgaben des EStG?

Alternativ hat der Käufer nur noch die Möglichkeit, die zweiter Rate vor Aufbau der Küche zu überweisen.

Danke für Infos,
Gruß

nach meinen Informationen können gemäß §35 EstG Kosten für
haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Höhe von maximal
1.200,00 € brutto nur dann steuerlich geltend gemacht werden,
wenn dem Zahlungsweg eine Rechnung vorausgegangen ist und die
fällige Zahlung per Überweisung erfolgt.

Der Zahlungsweg der restlichen Rate erfolgt jedoch
umittelbar nach Aufbau bar oder per EC-Karte. Auf Rückfragen
versicherte man dem Käufer, dass dies in der Möbelindustrie
üblich ist.

Entspricht diese Vorgehensweise den Zahlungswegvorgaben des
EStG?

Die Barzahlung nicht, die EC-Zahlung ja.

Alternativ hat der Käufer nur noch die Möglichkeit, die
zweiter Rate vor Aufbau der Küche zu überweisen.

Danach kann man die Handwerkerleistungen auch noch absetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

man kann 20% von max. 6000,-- = 1.200,-- als Steuerermäßigung erhalten - also Nachweis von unbarer Zahlung, richtige Rechnung und ausgewiesener Lohnanteil ( hier incl. 19% USt). Man sollte sich nicht überrumpeln lassen und bar bezahlen - das soll ja gerade verhindert werden, dass schwarz gearbeitet wird - und etwas anderes wird es wohl nicht sein, wenn auf Barzahlung bestanden wird!

Lia