Mal angenommen in einem Mietvertrag für privaten Wohnraum wurde vertraglich eine Indexmiete vereinbart und unten beschriebene Handlungen wurden zwecks Anpassung an den neuen Index vorgenommen, wäre dies der korrekte Weg oder könnte ein Fehlverhalten vorliegen wie z.B. eine Missachtung von Verhjährungsfristen oder die fehlerhafte Wahl eines Grundsatzindexes für die Berechnung?
Ein Vermieter schließt mit dem Mieter Anfang 2009 einen neuen Mietvertrag mit einer Indexmiete ab. In diesem wird vereinbart, dass frühestens in einem Jahr eine Anpassung der Indexmiete vorgenommen werden darf. Der Vermieter unterlässt es die Miete trotz steigender Indexkosten anzupassen. Dies fällt dem Vermieter Anfang 2014 auf. Eine Anpassung nach Daten des statischtenen Bundesamtes (VPI) geht in schriftlicher Form beim Mieter ein. Als Grundlage für die Berechnung nimmt der Vermieter den Index vom Mietbeginn und berechnet die Steigung des Indexes bis zum Datum des Schreibens der Mieterhöhung. Der Zeitraum würde sich auf ca. 5 Jahre belaufen. Die Erhöhung der Miete um ca. 9 % wird zum ünbernächsten Monat fällig.