Korrektur arbeitszeugnis

Hallo Experten,

wie lange nach Austritt aus einer Fa. kann man die Korrektur seines Zeugnisses verlangen,
wenn man erst später Fehler/etc. festgestellt hat?
Vielen Dank.

Ansprüche auf eine Zeugniskorrektur müssen innerhalb eines sogenannten „angemessenen“ Zeitraums geltend gemacht werden. Dieser Zeitpunkt kann sogar schon zwei Monate nach Ende eines Arbeitsverhältnisses erreicht sein, wenn der Arbeitgeber den Eindruck gewinnt, dass der Arbeitnehmer keine weiteren Ansprüche verfolgt. Deshalb sollten Sie grundsätzlich so schnell wie möglich den Arbeitgeber anschreiben. Sicherlich ist hierbei auch die Beanstandung selbst von Relevanz.

Siehe auch folgenden Link:

http://www.rechthaber.com/anspruch-auf-zeugnisberich…

Viel Erfolg und schöne Festtage wünscht

Katja, Fee für alle Fälle

Das käme nun auf den „Fehler“ an, den man berichtigt verlangt.

Unzutreffender Beschäftigungszeitraum oder falsche Tätigkeitsbeschreibung wäre da ganz anders zu bewerten als Festellungen oder Beurteilungen.

Hat der Arbeitgeber im Zeugnis Tatsachen falsch wiedergegeben, Leistung unvollständig beschrieben oder bewertet oder formelle Vorschriften nicht beachtet, darf der Anspruch „innerhalb einer angemessenen Frist“ auf Berichtigung des Zeugnisses geprüft werden.

Hierzu wäre der Aussteller zunächst direkt aufzufordern, erst bei Weigerung käme eine Klage in betracht.

Allerdings wäre der Anspruch verwirkt; wenn er erst nach Monaten gestellt würde - hier urteilen die Gerichte sehr einzelfallabhängig, wann eine Verfristung vorliegt, nach der die ursprüngliche Bewertung nicht mehr geändert werden braucht.