Korrektur des Satzes / Imperativ

Hallo!

Imperativ zweiter Person Singular:

klick
du klickst
klickst du

A Du klickst jeweils auf die Internet-Seite und lädst du die Dateien herunter
B Du klickst jeweils auf die Internet-Seite und lädst die Dateien herunter
C Du klickst jeweils uf die Internet-Seite und du lädst dieDateienherunter

Grüße

Der Imperativ müßte „Klicke“ und „lade“ lauten

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Ergänzung/„Beleg“:
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Bildung-des-Imperativs

Während in der gehobenen Sprache die mit der 1. Person Singular Präsens identischen Formen mit dem Endungs- e bevorzugt werden – Reiche mir das Glas! Ziehe dich an! –, wird in der Alltagssprache eher die Form ohne das Endungs- e verwendet: Jetzt komm schon her und lass dich küssen! Grüß deine Eltern von mir!
Zu beachten ist, dass diese Formen grundsätzlich ohne Apostroph geschrieben werden.

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Um auch die 2. Frage zu beantworten, richtig ist Satz B.

Gruß
Christa

Hallo Christa,

ich bin mir nicht sicher, aber es gibt auch Regeln, wonach ein „e“ obligatorisch ist. Zum Beispiel:
„entschuldige“. In diesem Fall ist „e“ obligatorisch. Es hat andere Besonderheiten an sich(oder in sich?), die ich irgendwann gelesen habe.

Schöne Grüße

Hallo Christa!

im Artikel vom Duden, woraus du zitiert hast, gibt es weitere Bemerkungen:

Bei einer Reihe von Verben ist das Endungs- e allerdings verbindlich, etwa, wenn der Verbstamm auf d/t oder Konsonant plus m/n endet: Atme gleichmäßig! Rechne gefälligst sorgfältiger! Arbeite nicht so viel! Auch bei den Verben, die auf -ern und -eln enden, sind die Formen mit Endungs- e obligatorisch, wobei das e der Bildungssilbe auch wegfallen kann: Hand[e]le endlich einmal selbstständig! Trau[e]re doch nicht um ihn, das war er nicht wert!

In diesem Artikel, woraus du zitiert hast, steht

Möglich ist auch die Verwendung des Indikativs Präsens oder des Futurs: Du siehst dich aber vor! Ich bekomme das Wiener Schnitzel! Wirst du wohl still sein! Ihr werdet euch hüten!

Und ich bin genau hier nicht sicher, ob „A“ und „C“ auch richtig sind.

Hallo, Nadja,

der Satz

kann unterschiedliche Funktionen haben:

– eine allgemeine Gebrauchsanleitung (etwa auf die Frage: „Wie kann ich Daten aus dem Netz speichern?“) - dann endet der Satz mit einem Punkt.

– eine Aufforderung (Befehl, Bitte etc.) an eine bestimmte Person, etwas zu tun - dann steht am Ende ein Ausrufezeichen wie in den zitierten Beispielsätzen:

Du siehst dich aber vor! Ich bekomme das Wiener Schnitzel! Wirst du wohl still sein! Ihr werdet euch hüten!

Es kommt also mal wieder auf den Kontext an …

Gruß
Kreszenz

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Hallo Kreszentia,

könnte es sein, dass man in der neuen Rechtschreibung, sowohl Ausrufezeichen als auch Punkt einsetzen darf?

Grüße

Ja - Punkt, wenn man der Aufforderung keinen besonderen Nachdruck geben will → http://www.canoonet.eu/services/GermanSpelling/Amtlich/Interpunktion/pgf67-70.html#pgf67-E2

Gruß
Kreszenz

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A ist auf keinen Fall richtig. C ist SO, wie du es geschrieben hast, auch falsch. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Richtig wäre zwar auch

(korrigierte Version C), aber es ist unnötig, das „du“ zu doppeln, deswegen reicht B aus. C klingt mir persönlich auch nach Korrektur etwas holprig.

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Hi Nadja,

dass Aufforderungssätze nicht nur im Modus Imperativ formuliert werden können, sondern auch mit der 2. Pers. Indikativ Präsens (und noch in zahlreichen anderen Formen), hast du ja jetzt → verstanden.

Eine davon ganz unabhängige Frage ist die Konstruktion deiner Beispieldätze: Du verbindest ja zwei gleichrangige Hauptsätze mit der nebenordnenden Konjunktion „und“. Dann muss natürlich die für Aussagesätze geltende Reihenfolge der Satzglieder beibehalten bleiben. Also wirst du selbst sehen, dass der zweite Teilsatz bei A falsch ist.

B und C sind aus demselben Grund zwar grammatisch korrekt. Aber wenn in beiden Teilsätzen das Subjekt dasselbe ist, läßt man im zweiten Satz das Subjekt weg. Stilistisch korrekt ist also nur Satz B.

Gruß
Metapher

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Was in diesem Duden-Artikel übrigens fehlt, ist der Hinweis auf den e/i-Wechsel bei unregelmäßigen Verben:

Einige unregelmäßige Verben bilden … den Imperativ Singular, indem sie das e des Präsensstammes durch i oder ie ersetzen,

z. B.
essen → iss!
geben → gib!

lesen → lies!
sehen → sieh!

Gruß
Kreszenz

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schreibt man in diesem Zusammenhang „sieh“ oder „siehe“? Zum Beispiel in Zitaten:
siehe dort
oder sieh dort

Grüße

siehe :wink:

und noch weitere Zeichen, weil der Beitrag sonst zu kurz war. :roll_eyes:

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Hallo Christa!

Was meinst du?

Grüße

Nur Zitate alleine darf man auch nicht schreiben, „Beitrag darf nicht leer sein“, Mist-Forensoftware!

Wenn es sich um einen Verweis auf eine andere Textstelle ( z. B. s. o.) oder einen anderen Text handelt, geht nur „siehe“.

Siehe auch Duden - Richtiges und gutes Deutsch:

siehe: Das bei Verweisen auf Textstellen u. dgl. verwendete Wort (eine besondere Imperativform von sehen) kann nur den Akkusativ nach sich haben: siehe beiliegenden (nicht: beiliegender) Prospekt. Ein Ausrufezeichen wird nach solchen Verweisen im Allgemeinen nicht gesetzt.

Gruß
Kreszenz

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