Korrektur einer Rechnung - was passiert mit dem Rechnungsdatum

Hallo,

Bereich B2B, genauer Gesundheitswesen: eine Rechnung wird versendet, der Empfänger weist diese zurück. Nun gibt es 2 Optionen:

  1. die Abweisung ist korrekt, Rechnung wird korrigiert und nochmal verschickt
  2. die Abweisung ist nicht korrekt, die Rechnung wird ohne Korrektur nochmal verschickt.

Wie verhält sich das mit dem Rechnungsdatum, weitergehend mit dem Zahlungsziel?

Ich denke, dass in Option 1 das Rechnungsdatum der Korrekturrechnung und darauf aufbauend das entsprechende Zahlungsziel gilt. Wie ist es aber bei einer unberechtigten Abweisung (Option 2)?

Grüße

Hallo,

ich verstehe nicht genau, warum dies im Brett Arbeitsrecht gepostet wird. Aber das nur btw.

  1. die Abweisung ist korrekt, Rechnung wird korrigiert und
    nochmal verschickt
  2. die Abweisung ist nicht korrekt, die Rechnung wird ohne
    Korrektur nochmal verschickt.

Wie verhält sich das mit dem Rechnungsdatum, weitergehend mit
dem Zahlungsziel?

Wenn es eine neue Rechnung gibt, dann gibt es auch ein neues Rechnungsdatum. Wenn der Kunde die Rechnung zurückschickt und wir schicken sie im Pingpong-Modus wieder an ihn, dann gibt es keine neue Rechnung. Also ändert sich auch das Datum nicht.

Falls nur der Umsatzsteuerausweis angezweifelt wird, dann verhält man sich am besten so, dass man zunächst den Betrag ohne die angezweifelte Umsatzsteuer anweist. Damit ist man auf der sicheren Seite.

&tschüss

Hi,

ich verstehe nicht genau, warum dies im Brett Arbeitsrecht
gepostet wird. Aber das nur btw.

ah verflixt… ich habe den gerade dort gesucht und mich gewundert warum der nicht da war :smile:

Wenn es eine neue Rechnung gibt, dann gibt es auch ein neues
Rechnungsdatum. Wenn der Kunde die Rechnung zurückschickt und
wir schicken sie im Pingpong-Modus wieder an ihn, dann gibt es
keine neue Rechnung. Also ändert sich auch das Datum nicht.

Neue Rechnung heißt, geänderter Inhalt.

Falls nur der Umsatzsteuerausweis angezweifelt wird, dann
verhält man sich am besten so, dass man zunächst den Betrag
ohne die angezweifelte Umsatzsteuer anweist. Damit ist man auf
der sicheren Seite.

Umsatzsteuer fällt in dem Bereich nicht an (Gesundheitswesen).

Danke

&tschüss

@Mod: Bitte in allgemeine Rechtsfragen verschieben
sorry, habe beim erstellen nicht auf den richtigen Bereich geachtet.