Vielen Dank…
Vielen Dank…
Hallo Armer Berliner,
sorry, dass ich erst jetzt antworte, denn die Nachricht blieb im Spamfilter hängen. Eine Änderung zu deinen Gunsten muss das Finanzamt sowieso innerhalb der nächsten 4 Jahre nach Bescheid ändern, denn es handelt sich um einen offensichtlichen Irrtum, z.B. Tippfehler. Du kannst immer noch Belege nachreichen, auch wenn der Bescheid schon ergangen ist, denn du hast eine Einspruchsfrist von 1 Monat nach Zustellung. Die Zustellfikiton ist Tag der Bescheiderstellung plus drei Tage. Ich hoffe, die Hilfe kommt nicht zu spät.
Herzlichst
Hallo
solange noch kein Bescheid ergangen ist, kannst Du immer noch Änderungen abegeben. Wie das mit Elster ist kann ich nicht sagen, da würde ich beim Sachbearbeiter anrufen und fragen, wie das beste Verfahren ist.
Selbst wenn der Bescheid ergangen ist, aber noch nicht rechtskräftig (d.h. innerhalb 4 Wochen oder aber bei Einspruch) kann man noch Sachen nachreichen.