Hallo, ich habe meine Steuererklärung bereits versendet, sowohl die Daten über Elster, als auch das unterschriebene Formular. Aufgrund einer Nachfrage des FA ist mir ein Fehler aufgefallen (Der Fehler ist zu meinen Gunsten.) und ich möchte den Fehler bzw. die ganze Erklärung korrigieren. Kann ich einfach neu die Steuererklärung abgeben mit dem Vermerk, dass es eine korrigierte Erklärung ist oder muss ich förmlich meine alte Erklärung zurücknehmen/widerrufen?
ich kann das leider im Moment nicht verbindlich beantworten. Ich denke aber, dass es möglich sein müsste.
Ich schlage jedoch vor, dass Sie einfach beim Finanzamt anrufen und es mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.
Meine (und auch die von vielen anderen) Erfahrung ist, dass die Leute beim Finanzamt sehr freundlich und hilfsbereit sein können.
So lange es noch keinen Bescheid gibt, können Änderungen jederzeit nachgereicht werden. Es muss nicht alles neu gemacht werden. 2 zeiler ans Finanzamt und die Änderung mit einreichen.
also ich würde persönlich zum Berater vom FA hingehen und mit diesem reden. Das sind auch nur Menschen. Gerade diese Personengruppe freut sich, wenn jemand nett zu Ihnen ist. Der Normalfall ist ja anders.
Freundliche Grüße und viel Erfolg
hamsterbaumi
Hallo,
soweit mir bekannt, kann man auf den Formularen und auch online irgendwo ankreuzen oder einen Haken setzen, wenn es sich um eine Korrektur handelt.
Wenn Sie sich unsicher sind, würde ich einfach einen Zweizeiler mit schicken.
Die schon abgegebene Erklärung müssen Sie nicht widerrufen.
am besten warten bis der Einkommensteuer-Bescheid erfolgt ist, und dann Einspruch einlegen. Als Begründung dann die von Ihnen als notwendig erachteten Änderungen aufführen.
Dieter
HALLO, ICH KANN DIR NUR SAGEN, WIE ICH SELBST IN EINEM
SOLCHEN FALL VERFAHREN WÜRDE.
Ich erstelle seit rund 40 Jahren Steuererklärungen,
aber niemals würde ich das über ein Programm machen,
sondern per Hand. Da hab ich immer was vor Augen,
was ich liegenlassen kann, wieder einsehen usw. bis
ich sicher bin, dass ich NICHTS vergessen habe.
Aber egal, jeder mach da so sein Ding.
Schreibe dem FA ganz einfach einen Brief mit
deiner Steuer-Nr., dem Jahr für das die Erklärung
mit Elsterprogramm erstellt wurde und bittest um
entsprechende Korrektur, die du im Brief genau
benennst.
wenn Sie die Steuererklärung über Elster angefertigt haben.
Können Sie einfach den Fehler korrigieren und dann neu
absenden.
Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie geändert haben, insbesondere
wenn Sie schon den schriftlichen Ausdruck abgesendet haben, dass
Sie diesen zurückziehen und durch den neuen ersetzen.
Wenn sich die Korrektur mit dem Bescheid überschneidet, dann müssten sie entweder a) ein Antrag auf schlichte Änderung b) Widerspruch einlegen.
Hallo,
schicke direkt die korrigierte hinterher. Es gilt immer die letzte. Ein handschriftlicher Vermerk „Beigefügte Einkommensteuererklärung ersetzt die Erklärung vom 23.07.12“ kann nicht schaden.Übrigens sind die Finanzbeamten zu telefonischen Auskünften gern bereit und sehr freundlich. Zumindest hier in Köln.
Herzliche Grüße
Brigitte
Aufgrund einer Nachfrage des FA ist mir ein Fehler
aufgefallen (Der Fehler ist zu meinen Gunsten.) und ich möchte
den Fehler bzw. die ganze Erklärung korrigieren. Kann ich
einfach neu die Steuererklärung abgeben mit dem Vermerk, dass
es eine korrigierte Erklärung ist oder muss ich förmlich meine
alte Erklärung zurücknehmen/widerrufen?
nachdem die Nachfrage vom Finanzamt eh beantwortet werden muss, und dies in der Regel schriftlich geschieht, würde ich diesem Schreiben meine neue Steruererklärung beilegen und in dem Anschreiben darauf verweisen.
Falls die Nachfrage schon beantwortet wurde, würde ich die neue Steueerklärung mit Begleitschreiben an den Sachbearbeiter schicken, mit dem Hinweis, dass eben ein Fehler gemacht und bestimmte Dinge versehentlich nicht berücksichtigt wurden.
Die Elster-Datei kann ebenfalls korrigiert werden. Hierzu muss man nur die abgegebene Erklärung aufrufen und unter Menüpunkt „Datei“ „Steuererklärung kopien“ bearbeiten und abschicken.
Hallo,
es ist im Prinzip ganz einfach, ein kurzes Anschreiben
an das Finanzamt, als Änderung zur Einkommensteuerer-
klärung, mit Angabe edes Grundes un bitten um Berücksichtigung des Fehlers. Eine neue Einkommensteuer-
erklärung abzugeben ist zu umständlich.