Moin,
=>=>Es ist doch eine Kannregel, die Pensionskasse als
Riester-Sonderausgabe anzusetzen kein „Muß“ - wie kann es dann
Gesetz sein?
=> es gibt aber gesetzliche Regelungen, was eine Riester-Rente ist und was nicht und es gibt das Einkommensteuergesetz, das vorschreibt, wann was wie abzusetzen ist. Natürlich kann der Steuerpflichtige ansetzen was er will und kann, aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
gehen wir davon aus, daß die Pensionskasse schon über 12 Jahre
eingezahlt wird und nicht als Riester abgeschlossen
wurde…wie ist da die Sachlage?
=> dann kann es keine Riester-Rente sein, denn die Riester-Rente gibt es erst seit 2000. Was steht denn im Vertrag?
=>=> Gehen wir hier davon aus, daß daß Finanzamt seit einigen
jahren schon weder Vordrucke noch Anleitungen zusendet…woher
soll es dann der Steuerpflichtige wissen?
=> in dem er sich über seine Pflichten als Steuerpflichtiger informiert und sich seine Formulare selbst besorgt. Darauf wurde bestimmt in einem der letzten Steuerbescheide hingewiesen, dass das Finanzamt keine Formulare mehr zuschickt
Gehen wir davon aus, daß das FA schreibt, das angeblich der AN
darauf hingewiesen wurde - aber: was ist, wenn es sich nicht
um eine extra abgeschlossene Riester handelt und der AN, falls
er diese als Riester Sonderausgabe absetzen will, selbst die
Vorlage für das Finanzamt über den AG anfordern muß?
=> wenn es keine Riester-Rente ist, kann der AN diese nicht als Riester-Rente ansetzen
=> könnte es sein, dass eine Entgeltumwandlung i.R.d. betrieblichen Altersversorgung ist?
=>=>siehe oben - gehen wir davon aus, daß zum Zeitpunkt weder
die Unterlagen vorlagen, noch eine Info der Versicherung -
lohnt ein Einspruch?..
=> dazu später
Schöne Grüße
e