Korrektur Nebenkostenabrechnung

Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses moniert seine Nebenkostenabrechnung und bittet um Prüfung, bevor er den geforderten Nachzahlungsbetrag überweist. Die anderen Mieter des Hauses überweisen ihre Nachzahlungen an den Vermieter.
Nach Prüfung stellt sich heraus, dass dem Vermieter ein Fehler zuungunsten des Mieters unterlaufen ist und er erstellt eine neue, geänderte Abrechnung, die nun eine höhere Forderung ausweist. Belege sind vorhanden.
Dürfen den anderen Mietern auch korrigierte Abrechnungen zugesandt werden? Falls ja, in welchem Zeitraum?

Korrigiert werden darf immer - viel entscheidender dürfte aber die Frage sein, ob eine höherer Nachforderungsbetrag zuungunsten des Mieters noch eingefordert werden kann :wink:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Da kommt es auf die weiteren Umstände an (noch innerhalb der Abrechnungsfrist?, inhaltlicher oder formeller Fehler?) und zu bestimmten Sachumständen liegen bislang noch keine Richtermeinungen vor.

Ich würden meinen, dass es hier eine Frist gibt. Und zwar eine einjährige Abrechnungsfrist, innerhalb der noch Korrekturen vorgenommen werden dürfen. Siehe Urteil folgender Link:

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-8407_BG…

Beste Grüße,
Katja, Fee für alle Fälle

Ich würde meinen, dass es hier eine Frist gibt, und zwar eine einjährige Abrechnungsfrist, innerhalb derer noch Korrekturen gemacht werden können. Siehe Urteil folgender Link:
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-8407_BG…

Beste Grüße
Katja, Fee für alle Fälle