Kann der Stromversorger nach Kündigung und Endabrechnung noch eine Korrekturrechnung erstellen?
Es geht hier darum, das der Stromversorger nach Vertragsbeendigung eine neue Rechnung erstellt, obwohl die alte Rechnung erledigt und bezahlt ist.
Hallo,
Als Antwort auf Deine ganz allgemeine Frage: So etwas ist denkbar.
Stell Dir vor, die alte Rechnung wäre zu Deinen Ungunsten „falsch“. Würdest Du eine Korrektur verlangen?
Gruß
Jörg Zabel
Ja, kann er (jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen)
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__18.html