Korrektur Umsatzsteuererklärung

Hallo zusammen,

wie kann man eine Umsatzsteuererklärung korrigieren?
Vor allem wenn sich keine Änderung der Steuerschuld ergibt.
Wenn man z.B. statt dem Umsatz den Gewinn angegeben hat.

Grüße und danke.

wie kann man eine Umsatzsteuererklärung korrigieren?

Indem man eine neue abgibt und das Feld „Korrektur“ ankreuzt.

Kann man das denn noch wenn es so lange zurück liegt?

Kann man das denn noch wenn es so lange zurück liegt?

Um diese Frage zu beantworten, müßte man Hellseher sein.

Und wer kann mir das dann beantworten?
Woran könnte es scheitern?

Woran könnte es scheitern?

An der abgelaufenen Festsetzungsfrist von 4 Jahren.

Ansonsten an einem vorzeitig weggefallenen Vorbehalt der Nachprüfung.

Die Änderung dürfte davon abgesehen grundsätzlich nicht problematisch sein, zumal keine Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hi Ronald,

zumal keine Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen sollen.

rechnerisch ist das, wenn ichs richtig sehe, wenn der Gewinn statt des Umsatzes angegeben wurde, nur bei einem vollständig ruhenden Unternehmen möglich, in dem Gewinn und Umsatz gleich Null sind. Die andere Möglichkeit, Gewinn = Umsatz und damit Abwesenheit jeglicher Betriebsausgaben, ist eher akademisch.

In den anderen Fällen außer diesen beiden ist vermutlich eine Änderung gar nicht notwendig, weil die in der USt-Erklärung eingetragenen Zahlen in sich so widersprüchlich waren, dass ein Bescheid über USt ergangen ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Umsatzsteuererklärung ist nicht ergangen.
Und es gibt doch noch viele Möglichkeiten bei denen keine Nachzahlung oder Erstattung entsteht.
Wenn der Gewinn z.B. 3000 beträgt und der Umsatz z.B. 10.000
Dann ist man immer noch im Bereich unter 17.500 und muss nichts zahlen und nichts erstatten.

Umsatzsteuererklärung ist nicht ergangen.

Was bedeutet das denn nun?

Und es gibt doch noch viele Möglichkeiten bei denen keine
Nachzahlung oder Erstattung entsteht.
Wenn der Gewinn z.B. 3000 beträgt und der Umsatz z.B. 10.000
Dann ist man immer noch im Bereich unter 17.500 und muss
nichts zahlen und nichts erstatten.

Ach so, hätte man doch gleich sagen können, daß es um eine Umsatzsteuererklärung eines Kleinunternehmers geht!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Servus,

ja, da hast Du Recht - der dritte denkbare Fall. Schnitzeljagd auf diese Weise ist übrigens wenig lustig - da hast Du jetzt mit einem Jux eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt: Ganz so, als ginge es um was.

Auch in diesem Fall muss man weiter nichts unternehmen, weil der falsch eingetragene Wert vom FA stillschweigend geändert wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Erst mal ein ganz großes Entschuldigung!!!
Mir war so als wenn ich das mit in die Frage reingeschrieben habe.
@StBAnw: Das sollte Umsatzsteuerbescheid heißen.

Das bedeutet letztendlich, dass das Finanzamt solche Bescheide tatsächlich selber korrigiert? Hätte ich nicht gedacht. Also wäre ja in solchen Fällen eine Korrektur vollkommen überflüssig, oder?

Grüße und sorry nochmal.

@StBAnw: Das sollte Umsatzsteuerbescheid heißen.

Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht normalerweise nicht, schon gar nicht bei Kleinunternehmern.

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist per Gesetz eine Steueranmeldung und somit quasi selbst der Bescheid im Zeitpunkt der Einreichung beim Finanzamt. Das heißt beispielsweise, daß man nach Einreichung der USt-Erklärung Einspruch nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist vornehmen kann (also innerhalb des 1 Monats zzgl. Bekanntgabe, aber eben nach Einreichung beim FA). Ein Bescheid seitens des Finanzamtes muß nicht ergangen sein.

Zusätzlich steht die Umsatzsteuerveranlagung per Gesetz unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bis zum Ablauf der 4jährigen Festsetzungsfrist oder der vorherigen Aufhebung des Vorbehaltes. Innerhalb dieser Frist kann die Umsatzsteuerveranlagung jederzeit geändert werden.

Für Kleinunternehmer ist das alles aber weniger dramatisch bis uninteressant.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald