Mit euren Aspekten und Hinweise habt ihr selbstverständlich Recht !! Was mir leider fehlt, sind Aussagen wie der Verwaltungsapparat an Fachhochschulen funktioniert !
Noch eine Richtigstellung: Meine Fachhochschulreife mache ich auf jeden Fall, der Vorteil, den ich durch das gefälschte Zeugnis hätte, ist ein früherer! Anfang bei der Fachhochschule(sonst 1,5 Jahre Wartezeit bis zum nächsten Einschreibetermin!).
Die Fachschule hat das Zeugnis bereits anerkannt! Bei welchen Vorgängen werden die Zeugnisse eventuell noch einmal geprüft? Wann wird Einsicht in die Akten genommen? Welchen Prozess oder Weg gehen die Akten? Wann werden Orginale verlangt?
Hoffe ich habe alle Punkte die ihr braucht erwaehnt, danke fuer kurzes feedback
Der Teufel schläft nicht
wann genau das nochmals kontrolliert wird kann ich nicht sagen, aber einmal einen ähnlichen Fall. Eine Sekretärin in einem österreichischen ist schon jahrelang als Juristin beschäftigt. Sie wurde mit rechtskräftigem Bescheid zur A-Beamtin (Akademiker) ernannt und arbeitete zuerst jahrelang bei der Kärnter Landesregierung und später in Wien im Ministerium von Minister Haupt. Sie war allerdings gar keine Juristin, da ihr die letzte Prüfung eigentlich fehlte. Irgendwann fiel einem Uni-Professor einmal ein, die Unterlagen der Uni zu studieren und dieser erstattete Anzeige - die Bombe ging hoch.
Also es braucht doch nur jemand zB von der Schule eine Meldung machen.
Der Zufall kennt keine Grenzen. Der Briefbombenbauer Franz Fuchs konnte auch nur gefasst werden, weil er in eine Verkerskontrolle gekommen ist und dummerweise eine Bombe mit dabei gehabt hat.
Deine Fragen sind in allgemeiner Form nicht zu beantworten. Verfahrensweise und Art der Archivierung werden nicht einheitlich an den einzelnen FH’s gehandhabt.
Ist aber auch alles nicht relevant. Wenn die Studienberechtigung mit gefälschter oder verfälschter Urkunde erlangt wurde, ist das nicht mehr ungeschehen zu machen. Auch nicht durch spätere Erlangung der Studienberechtigung. Wobei Du wohl selbst nicht daran glaubst, diese tatsächlich nachzuholen. Selbst wenn Du das machst, ändert es nichts an der Straftat, die Dich bei Entdeckung den Studienplatz kostet. Wird die Tat erst später entdeckt, mußt Du neben den strafrechtlichen Konsequenzen mit der Aberkennung des Abschlusses rechnen. Das ergibt sich zwingend aus den Prüfungsordnungen, die bei Betrug überall einheitlich die gleichen Konsequenzen vorsehen.
Du kommst aus der Sache nur heraus, wenn Du Deine Studienplatzbewerbung zurückziehst und zunächst die reguläre FH-Reife nachholst. Mit dem Zeugnis bewirbst Du Dich erneut. Mit jeder anderen Vorgehensweise sitzt Du dauerhaft auf einem Sprengsatz. Den dummen Zufall kannst Du mit noch so viel Planung nicht ausschließen. Das haben schon andere Kriminelle vor Dir versucht, wobei Dein Versuch nicht einmal intelligent ist, weil alles von Zufällen abhängig ist, die Du nicht in der Hand hast. Du must vor zig Leuten Angst haben (ehemalige Mitschüler, versetzte Lehrer, den Arbeitsplatz wechselnde Verwaltungsmitarbeiter, Aushilfskräfte, die das Archiv sortieren, verfilmen… ach, vergiß es).
Hier gibt es keine Beihilfe zu einer Straftat!!!
Also so langsam glaub ich’s nicht mehr, Du erwartest allen Ernstes hier Hilfe und Unterstützung für Deine Straftat???
Und das nachdem Du unsere Antworten auf das erste Posting gelesen hast?!
Ich hoffe sehr daß die Moderatoren Deine Postings löschen.
Und daß Du die Konsequenzen für Dein Handeln zu tragen hast.
es könnte durchaus sein, dass die sache schon gelaufen ist. Durch dein hartnäckiges Nachfragen mit detaillierter Schilderung und dein Outing als „Straftäter“ ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Mitarbeiter der FH diese Postings bereits gelesen hat und daraus Konsequenzen zieht.
Vergiß nicht, wie viel tausend Menschen w-w-w lesen!
Allerdings bin ich persönlich der Meinung, dass deinem Posting schon viel zu viel Aufmerksamkeit gewidmet worden ist.
Es geht um eine Straftat und die Tipps, die du bewußt und unbewußt über die diversen Antworten erhalten hast, grenzen an Beihilfe zu dieser Straftat.
Dabei hast du aus den Bemühungen der Antwortgeber nichts gelernt! Deine Gedankengänge drehen sich nur um das Problem, wie du deine Tat vertuschen kannst.
Aber es ist so, wie die meisten Antworten es deutlich gesagt haben: Eine Sicherheit für das Nichtentdecken der Fälschung gibt es nicht und niemals.
Diese Strafe reicht eigentlich aus. Du wirst den Rest deines Lebens bangen müssen, dass nur niemand dein Zeugnis überprüft und die Fälschung entdeckt. Es kann täglich passieren! Viel Spaß dabei.