Korrekturen im Gutachten

Ein Schaden wurde durch einen Gutachter beurteilt und in Rechnung gestellt. Da leider einige Fehler im Gutachten waren, wurde der SV gebeten, diese zu korrigieren. Diese Korrektur wurde nachträglich in Rechnung gestellt. Ist das Rechtens? Müssen Korrekturen extra gezahlt werden?

Für Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Gutachters braucht der Auftraggeber nicht aufzukommen.