Korrespondenz veröffentlichen

Darf man als Verein Korrespondenz die man mit öffentlich-rechtlichen Institutionen geführt hat, veröffentlichen?

Dankeschön!

Hallo Marion

Auf Anhieb fiele mir das Briefgeheimnis ein. Der Absender will vielleicht, daß ein Brief ausschließlich vom Adressaten gelesen wird. Der steht schließlich auch drauf.

Außerdem hat der Briefschreiber wohl das Urheberrecht auf sein Werk und wird bestimmen können, wie damit öffentlich umgegangen werden darf.

Das ist eine gefühlte Meinung, ich bin juristischer Laie.

Hans

Hallo,
sieh mal im Informationsfreiheits- und Datenschutzgesetz des betroffenen Bundeslandes nach. U.u. sind dort Einschränkungen genannt, die hier analog anzuwenden wären (insbesondere der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter).

Man sollte z.B. mindestens darauf achten, dass der Ansprechpartner im Briefkopf nicht namentlich erkennbar ist. Nicht jeder Angestellte ist auch das „Organ“, das unterschreibt bzw. immer so schreiben darf, was sie oder er so denkt :smile:. Die Steine, die anschliessend gegen seine Fenster fliegen, sind dann u.U. an den falschen Adressaten gerichtet :wink:

Im Zweifel kann man auch mal den Datenschutzbeauftragten der entsprechenden Behörde ansprechen.

Gruß vom
Schnabel