Korrigierte Zuzahlungsrechnung vom Sanitätshaus

Hallo, ich habe im Sanitätshaus den wir verschriebenen Duschhocker abgeholt und auch die Zuzahlung in Höhe von € 6,76 gleich entrichtet. Eine Woche später bekomme ich eine Eigenanteilsrechnung über den Betrag von acht Euro plus Mehrwertsteuer, gesamt also 9,52 €. In Abzug gebracht wurde die bereits geleistete Zahlung, so dass sich ein offener Rechnungsbetrag von 2,76 € ergibt. Ist diese Praxis zulässig? Mit begleichen der im Laden geforderten Zuzahlung ist für mich die Sache eigentlich erledigt. Denn sonst kann ich ja nie sicher sein, ob bei anderen Einkäufen auch wieder eine korrigierte Eigenanteilsrechnung folgt. Mir geht es nicht um die 2,76 € sondern um die Frage, ob eine bereits bezahlte Berechnung vom Rechnungsaussteller im Nachhinein berichtigt werden darf.

Hallo,

von wem?

Natürlich darf man einen Fehler korrigieren. Wobei hier m.E. erst einmal zu klären ist, was genau da passiert ist.

Gruß
C.

Hallo,
wenn es sich um eine Eigenanteilsrechnung handelt, dann müsste bei der ersten Zahlung vom Sanitätshaus eine „Abrechnung“ erstellt worden sein, d.h., was kostete der Duschhocker (Brutto) und wie hoch war der berechnete Eigenanteil ( 10%, mindestens 5,00 €). Ich vermute auch mal, dass die Eigenanteilsrechnung nun von der Kasse kam und der Hocker keine 67,60 € kostete, sondern eben 95,20 €. Ich denke, in diesem Falle hat der das Sanitätshaus einen Fehler gemacht, den aber die Kasse nicht interessiert. Das Sanitätshaus hat seinen richtigen Betrag erhalten und die Kasse will von dir den richtigen Anteil und das zu Recht. So sehe ich das.
Gruss
Czauderna

Guten Abend und vielen Dank für die schnelle Antwort. Scheinbar habe ich mich missverständlich ausgedrückt, denn die korrigierte Eigenanteilsrechnung kam vom Sanitätshaus und nicht von der AOK. Beim abholen des Hawkers habe ich eine Kassenquittung bekommen auf dieser steht: gesetzliche Zuzahlung 6,76 €. Diese habe ich hier bezahlt und ich verstehe nicht, warum im Nachhinein ein höherer Betrag fällig sein soll. Alles wird immer mit Computer Fehler entschuldigt, aber wer ist denn der Herr des Computers? Die Verantwortung für diesen Fehler liegt doch sicher beim Sanitätshaus. Auf jeden Fall ganz sicher nicht bei mir. Ich habe bezahlt was verlangt wurde und jetzt hinterher zu kommen finde ich unseriös. Das wäre ja genau so, wenn mir der Kellner beim Verlassen des Gasthauses noch mal einen Euro zusätzlich für das Schnitzel berechnen wollte. Vielleicht ist es an diesem Beispiel besser verständlich.

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Hallo,
okay, wenn es so war, dann kann ich deine Argumentation nachvollziehen.
Fehler können passieren. Wenn ich das Sanitätshaus gewesen wäre, ich hätte mir nicht noch das Porto aufgebürdet und die Arbeit der Nachberechnung gemacht wegen der 2,76 €.
Übrigens, wenn die Person, für die der Duschhocker verschrieben wurde, im Laufe des Jahres viele Eigenanteile zahlen muss, dann kann sie sich evtl. einen Teil davon von der Kasse zurückzahlen lassen.
Gruss
Czauderna

Hallo, nachdem ich im Januar schon wieder so viele Zuzahlungen geleistet habe, konnte ich Wochenende schon wieder die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragen. Das Sanitätshaus habe ich angemailt. Wünsche dir noch einen schönen Abend. Gruß, Udo

Jeder kann mal einen Fehler machen. Bei der Artikelnummer, beim Preis, beim Zuzahlungsbetrag usw. Das ist ja außerhalb der Sanitätshäuser nicht anders. Deswegen gibt es im zivilen Rechtsverkehr so Sachen wie die Anfechtung wegen Irrtums oder auch Widerrufs- und Rücktrittsrechte zugunsten des Kunden, wenn der sich mal vertan hat, d.h. die falsche Ware ausgewählt oder oder den Preis nicht richtig gelesen hat.

… und vor der Computer-Ära wurde der schlampige Mitarbeiter vorgeschiben oder sonstwas o. ä. Tatsächlich waren damals Berechnungsfehler dieser Art zigfach häufiger anzutreffen.

IIRC ist es bei gesetzlichen Eigenanteilen wie bei der MwSt … es darf nicht rabbatiert werden und der Unternehmer ist zum vollständigen Einzug verpflichtet.

Hallo,
Leider gibt es auch Bescheide von 0,01 € und Zwangsvollstreckungen für Beträge, bei denen die Vollstreckungskosten die eigentliche Schuldsumme um ein Vielfaches übersteigen. Der Amtsschimmel lässt grüßen.
Gruss auch von mir
Czauderna

Hallo Guenter, es hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Gestern Abend habe ich nachstehende Mail an die Zentrale dieser Firma geschickt. Die ging dann wohl intern an verschiedene Stellen und heute Vormittag habe ich dann eine Antwort vom Laden hier in Pforzheim erhalten.

Meine Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung habe ich heute Ihre Eigenanteilsrechnung aus dem Briefkasten genommen.

Bitte stellen Sie sich einmal vor, Sie speisen in einem Gasthaus und bezahlen hernach beim Kellner ihre Rechnung.
Beim Verlassen des Gasthauses stellt Ihnen aber der Kellner nach und behauptet, er habe für das Schnitzel einen Euro zu wenig verlangt.
Wie überall, so ist auch hier der Computer beziehungsweise die Kasse schuld, jedenfalls behauptet das der Kellner.
Wahrscheinlich würden Sie das auch befremdlich und unseriös finden.

Genau das ist hier passiert. Ich habe den verlangten Betrag im Laden bezahlt und darüber auch eine Kassenquittung erhalten.
Nun werde ich von Ihnen mit dieser Nachforderung belästigt. Davon abgesehen, dass es betriebswirtschaftlicher Unsinn ist,
für solch einen Bagatellbetrag eine Rechnung auszustellen und mit der Post zu verschicken, bleibt ein Beigeschmack des Unseriösen,
wie im obigen Beispiel beschrieben.

Jetzt bin ich gespannt, was für eine blöde Ausrede Ihnen hierfür einfällt. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!

Mit freundlichen Grüßen
U. O.

Und hier die Antwort:

Guten Tag Herr Osburg,

Sie haben natürlich Recht, ich kann mich nur vielmals Entschuldigen.

Sehen Sie die Rechnung bitte einfach als Gegenstandslos an, ich habe sie im System gelöscht.

Es tut mir sehr leid für Ihre Unannehmlichkeiten, und hoffe Sie weiter als unseren Kunden begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Anschrift entfernt, Moderator X_Strom]

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Mensch, da hast du ihm eine richtig sachliche E-Mail geschrieben, Respekt! :open_mouth:

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War das jetzt nötig, die Antwortmail unter Nennung des Firmennamens samt Adresse hier einzustellen?

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Gemeldet hast Du das sicherlich schon?

Hallo Gudrun, die Firma hat doch super reagiert, das spricht eher für sie. Neu auf diesem Portal, ging ich beim Schreiben allerdings davon aus, dass diese Mitteilung an Guenter ging und nicht an die gesamte Öffentlichkeit. Ich werde in Zukunft daran denken; vielen Dank für den Hinweis.

Tach,
ich habe mal die persönlichen Daten enfternt.
Wenn ich noch eines sagen darf:

Das hätte ich so niemals geschrieben. Denke doch ebenfalls zukünftig daran, dass du da einem echten Menschen schreibst - jemand, der für den zuvor geschehenen Unsinn nichts kann, jemand, von dem du freundlich behandelt werden möchtest.

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