Korrosionsschutz für Stahlträger

Hallo,

ein Büro- und Wohngebäude wird gebaut. Der Bauherr stellt fest, dass die Stahlträger keinen Korrosionsschutz haben, und spricht den Bauunternehmer darauf an. Letzterer wird aktiv und streicht alles, was an Stahl noch offen liegt und gut erreichbar ist, an. Auf den Bauherrn wirkt das wie ein Eingeständnis der Notwendigkeit dieser Maßnahme. Gleichzeitig ist ja klar, dass ein großer Teil des bereits verbauten Stahls nicht mehr erreichbar ist und nicht geschützt wird.

Wie sollte der Bauherr vorgehen? Wie kann er sich von der fehlenden Notwendigkeit der Maßnahme oder davon, dass die getroffene Maßnahme soweit genügt, überzeugen? Woran erkennt er überhaupt, ob auch nur der aufgetragene Korrisionsschutz ausreicht? Kann den jeder Bauarbeiter auftragen, oder sind spezielle, womöglich zertifizierte Fähigkeiten erforderlich? Was macht man, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Schutz unzureichend ist; da bleibt doch nur der totale Abriss, oder?

Wer weiß was?

Mevius

Hallo,

ein Büro- und Wohngebäude wird gebaut. Der Bauherr stellt
fest, dass die Stahlträger keinen Korrosionsschutz haben, und
spricht den Bauunternehmer darauf an. Letzterer wird aktiv und
streicht alles, was an Stahl noch offen liegt und gut
erreichbar ist, an. Auf den Bauherrn wirkt das wie ein
Eingeständnis der Notwendigkeit dieser Maßnahme. Gleichzeitig
ist ja klar, dass ein großer Teil des bereits verbauten Stahls
nicht mehr erreichbar ist und nicht geschützt wird.

Wie sollte der Bauherr vorgehen? Wie kann er sich von der
fehlenden Notwendigkeit der Maßnahme oder davon, dass die
getroffene Maßnahme soweit genügt, überzeugen? Woran erkennt
er überhaupt, ob auch nur der aufgetragene Korrisionsschutz
ausreicht? Kann den jeder Bauarbeiter auftragen, oder sind
spezielle, womöglich zertifizierte Fähigkeiten erforderlich?
Was macht man, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der
Schutz unzureichend ist; da bleibt doch nur der totale Abriss,
oder?

Wer weiß was?

Hallo Mevius !

Der Korrosionsschutz auf Stahlträgern und sonstigen Stahlkonstruktionen ist vorgeschrieben.
Es darf kein Stahl ohne Schutz verbaut werden !
Ausnahme der Bewehrungsstahl(Matten/Stäbe) in Betondecken und -sohlen.Hier ist „rostiges“ Material erlaubt und üblich.
Ein Verrosten findet durch vollständiges Einbetten in Beton mit Verdichtung nicht statt.

Er wird entweder schon geschützt geliefert(bestellt) oder auf der Baustelle vor dem Einbau mit der passenden Schutzfarbe gestrichen.
Das kann auch jeder Maurer und Stahlbetonbauer fachgerecht ausführen.

Bei Trägern,die dann in U-Schalen im Betonverguß verschwinden,ist der lückenlose Betonmantel um den Stahl der endgültige Schutz.
Der Anstrich verhindert vor und während der Bauzeit das Anrosten.
Weiterhin verhindert der Anstrich bei kleinen Fehlstellen im Beton(also Luftkontakt) das Rosten und eine möglich Langzeitbeeinträchtigung der Tragfähigkeit.
Bei Deinem Problem empfehle ich Kontakt zum Statiker,der die Berechnung für das BV durchgeführt hat.
Frage ihn nach Problemen durch ungeschützen Stahl.

Ungeschützt,damit meine ich blanker Stahl,evtl. mit Flugrost ohne Schutzanstrich.
Ist evtl. feuerverzinkter Stahl verwendet worden,wäre das der Schutz.

MfG
duck 313