Hallo zusammen,
ich bin neu hier und schon kommt auch die erste Frage:
wenn man im Ausland tätig war und am Arbeitsplatz lebte, hat man meistens zusätzlich zur Bezahlung kost und logie frei.
nach längerer Erkrankung bekommt man von der Krankenkasse einen Auszahlungsschein in dem die Höhe des Unterhalts berrechnet wird.
Da im Arbeitsrecht Kost und Logis auch als indirekte Bezahlung gilt, steigt dadurch der zu berrechnende Lohn.
Wie kann man diesen Sachverhalt geltend machen bzw belegen/nachweisen wenn auf keinem Lohnbescheid angegeben?
In welcher Höhe kann man Kost und Logis berrechnen?
Dazu sei gesagt, dass der Arbeitgeber für die Kost als Untermieter/Konzessionär täglich eine Pauschale pro Mitarbeiter zahlen musste.
Nur dass sich damit der Zahlungsweg verkürzt (Bsp):
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AG zahlt an AN mehr Lohn -> AN zahlt an Betreiber Essensgeld.
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AN weniger Lohn -> AG zieht AN Pauschale ab und zahlt ohne Umwege an Betreiber Essensgeld
Hat da jemand Erfahrung damit?
Wissenswerte Tipps?
Vielleicht Steuerberater unter euch, die sich damit auch etwas auskennen?
Viele Grüße und besten Dank im Vorraus