Liebe Experten. Werden die Kosten für ein Testament das man zuerst beim Rechtsanwalt macht und dann über dem Notar und dann bei Gericht hinterlegt nach einer Gebührenordnung abgerehnet und das zweimal (RA und Notar) ? Ich bitte um Mitteilung eines Links dieser GebO
Danke.
Dieselbe Frage stellt sich bei einer Schenkung an die Frau mit Nießbrauch an den Ehemann.
Vielen Dank für Hinweise, Links und Erkläörungen.
LG von
Guruji
Die Inanspruchnahme des Anwalts war in diesem Falle reiner Luxus, da die Testamentsbeurkundung allein Sache eines Notars ist u n d alle Infos und Beratungen dazu vom Notar kostenneutral gegeben werden müssen. Sie werden also doppelt zahlen müssen, es sei denn, Sie können beim Anwalt einwenden, dass er Sie z.B. auf die doppelten Kosten und die Unzuständigkeit hätte hinweisen müssen. Die Notarrechnung wird wahrscheinlich günstiger ausfallen. Die Gebührentabellen finden Sie auf den Seiten der beiden Bundeskammern, nützen Ihnen aber nicht, da es auf den individuellen Auftrag ankommt.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
Hallo Herr Gintmann, es war nur eine Anfrage. Ic hhabe weder den RA noch einen Notar konsultiert. Ich bin ein Mensch, der schon vorher wissen will, was auf einen zukommt. Ich überstürze NIE etwas.
Dennoch vielen Dank für die Antwort. Ich habe aber gehört, dass Notare nur BEURKUNDEN und RAe den Text und alle Umstände besser verarbeiten können. Das ließe ich mir ja auch was kosten.
LG von Guruji aus dem sonnigen Süden
Diese „Arbeitsteilung“ zwischen Anwälten und Notaren und den genannten Qualitätsunterschied kenne ich bundesweit nicht. Natürlich wird´s persönliche Eignungs- und Praxiserfahrungsunterschiede geben. Hier in Nordd. sind die Notare in der Regel zu Notargeschäften wie Erbrechtssachen gut bis sehr gut aufgestellt. Sie sind allerdings überwiegend gleichzeitig Anwälte.