welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich die Kosten einer Beerdigung für meinen schwerkranken Vater irgendwann nicht finanzieren kann (Schwester ebenfalls nicht). Mein Vater hat Gespartes auf dem Konto. Doch nun ist er erkrankt und die bereits besprochene Kontovollmacht wurde nun nicht rechtzeitig ausgefüllt. Kann man Rechnungen trotzdem bei der Bank einreichen, damit solche Kosten von seinem Konto abgehen. Ich KANN es schlichtweg nicht zahlen, so gerne ich möchte.
Sicher klingt das alles sehr nüchtern, jedoch muss ich mich im Moment mit solchen Problemen vertraut machen.
Beispiel: Ich war 5 Jahre lang in einer Sparkassenfilliale in eine kleinen Ort (1000 Einwohner) meine Kollegin kam aus diesem Ort und kannte nahezu jeden dort. Da haben wir es in einem solchen Fall dann die Rechnungen überwiesen, bzw. ein Formular für eine Vollmacht mitgegeben und es dann später ausgefüllt zurück erhalten. Damit war das Thema dann erledigt und der Sohn/Tochter konnte die Rechnungen begleichen.
In einem Fall wer der betroffene so krank, dass er nicht mehr schreiben konnte. Bei der Unterschriftsprobe war nur eine krakelige Linie. Mit einem Vermerk über die Umstände unter dieser Probe haben wir es an die Sachbearbeitung gegeben -> kein Problem.
Allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, dass so etwas z. B. in einer Filliale einer großen Bank in einer Stadt nicht funktioniert. Dort kennen die Berater halt die Kunden nicht so persönlich. Da würde ich auch auf den absolut korrekten Weg bestehen, um evtuellen Missbrauch zu verhindern.
Hallo,
so lange er noch lebt, braucht auch keine Beerdigung bezahlt zu werden, daher stellt sich die Frage erstmal noch nicht.
Sofern man keine über den Tod hinausreichende Vollmacht hat, genügt meist ein notarielles Testament um derartige Kosten durch die Erben tätigen zu lassen auch wenn die Erbschaft noch nicht abgewickelt ist. Falls es das auch nicht gibt, wird man auf den Erbschein warten müssen. Das sollte man dem Bestatter einfach sagen, wenn der kein Verständnis für die trauernden Angehörigen hat, hat er seinen Beruf verfehlt. Im schlimmsten Fall wird er Verzugszinsen verlangen, wenn es zu lang dauert, dann sollte man aber beim Nachlaßgericht mal etwas aufs Tempo drücken.
Hallo,
nach der Beerdigung die Rechnung(en) der Bank zeigen, die ueberweist vom Konto des Verstorbenen. Dafuer ist nach meiner Erfahrung die Sterbeurkunde ausreichend, keine Vollmacht, kein Nachweis ob man Erbe ist. Sprich mal vorher mit einem Berater bei der Bank.
Gruss Helmut