hätte da mal eine Frage bezüglich des Kindergeldfreibetrages.
Dieses Beträgt inklusive Werbekostenpauschale bei 8600 Euro.
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, z.B. als Künstler und über diese 8600 Euro kommt, müsste man ja theoretisch das Kindergeld zurück zahlen. Was ist jedoch wenn man Anschaffungen hat, wie z.B. Equipment. Kann man dieses dann komplett bei der Steuererklärung angeben, sodass man im Endeffekt unter dem Kindergeldfreibetrag wieder landet und das Kindergeld nicht zurück zahlen muss?
Das ist in der Regel kein Gewerbe, sondern eine „Freiberufliche Tätigkeit“.
Aus Sicht der Einkommensteuer und des Kindergeldes speilt dieser Unterschied allerdings keine Rolle.
Dieses Beträgt inklusive Werbekostenpauschale bei 8600 Euro.
Bei Gewerbe und Freiberuflicher Tätigkeit gibt es keine Werbekostenpauschale. Die gibt es nur bei einer sozialversicherungspflichtigen (Angestellten-)Tätigkeit - es muss also mehr als ein 400€-Job sein.
Bei Gewerbe und Freiberuflicher Tätigkeit ist die entscheidende Zahl der Gewinn, nicht der Umsatz.
Der Gewinn pro Jahr muss ermittelt werden [Einnahmen - Ausgaben (sofortige Ausgaben, Abschreibung, Fahrtkosten)]
Wenn der Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird, zählt das Zu- und Abfluss-Prinzip. Es gilt also, was im Kalenderjahr auf das Konto kommt, bzw. von dort abfließt - nicht der Termin von Lieferung/Dienstleistung oder Rechnung.
Vom Gewinn kann aus Kindergeld-Sicht nur eine 180€-Pauschale abgezogen werden; außerdem besondere Ausbildungskosten.