Ich würde gerne folgende Punkte hier diskutieren, da ich im Internet keine Informationen finden konnte:
Generell kann man als Student die Kosten für ein Erststudium ja unter Sonderausgaben absetzen. Ist es auch möglich, beispielsweise die Semestergebühren abzusetzen, obwohl ein Elternteil die Überweisung vorgenommen hat? Oder ist dies nur bei eigener Rechnungsbegleichung möglich?
Dieselbe Frage allgemein gestellt: Ist es generell möglich, Beiträge, die den Steuerpflichtigen selbst betreffen, aber von anderen (Angehörigen) beglichen wurden, abzusetzen? Zum Beispiel bei Lebensversicherungen?
Ich freue mich auf Antworten,
Rebecca