Abwasseranschluß an öffentlichen Mischwasserkanal
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Mein Grundstück war an einen städtischen Mischwasserabflußkanal angeschlossen welcher, an anderer Stelle neu verlegt wurde. Eine Reparatur war wegen des desolaten Zustandes nicht möglich.
Der Hausanschluß vom alten Mischwasserkanal zum Grundstück war in Ordnung und voll funktionsfähig.
Ich bekomme jetzt eine Zahlungsaufforderung über Kosten für einen neuen Hausanschluß, da der Hausanschluß an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen wurde.
Als Grundlage wird die Abwassersatzung der Stadt angegeben. Dort steht sinngemäß, daß Neuanschlüsse an einen Mischwasserkanal kostenpflichtig umgelegt werden.
Hier steht aber keine Aussage darüber wie
Meine Frage:
Kann es rechtens sein das ein neuer Hausanschluss kostenpflichtig, für den Grundstückseigentümer, an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen wird obwohl ein funktionstüchtiger Hausanschluß am alten Mischwasserkanal vorhanden war.
das lässt sich doch ganz leicht und schnell klären, in dem Du bei der zuständigen Stelle der Stadt nachfragst. Nach der Begründung, nach den Kosten und wie die umgelegt werden usw.
Grundsätzlich ist „nur“ der Erstanschluss kostenpflichtig, nicht die Reparatur der öffentlichen Leitung und der nachfolgende Wiederanschluss der Hausleitung. Das zählt zur Instandhaltung und wird über die Abwassergebühren schon bezahlt.
Man darf schon davon ausgehen, man kennt dort die Gesetze und Verordnungen und berechnet nichts, was unzulässig wäre. Aber Fehler passieren immer mal. Es sind dort auch Menschen am Werk.
MfG
duck313