Kosten Änderung Teilungserklärung

Hallo zusammen,
ich bin Miteigentümer in einer WEG und überlege die Fläche des Dachgeschosses (30 m²) auszubauen und meiner Wohnung (90 m²) zuzuordnen. Die Nachbarn (insges. 300 m²) wären damit einverstanden. Aktuell habe ich versucht in Erfahrung zu bringen, wie teuer eine Änderung der Teilungserklärung und der grundbuchlichen Eintragung würde.
Als erste Auskunft bekam ich zu hören: Kostenberechnung für Notar und Grundbuchamt wie beim Erwerb, prozentual auf den neuen Gesamtwert des Objektes (kaum bezahlbar).
Die 2. Auskunft (eines Notars - telefonisch): Viel Arbeit für ihn bei wenig Lohn (keine 500 €)
Die 3. Auskunft (tel. Grundbuchamt): Notar und wir erheben eine festgelegte Gebühr auf Grundlage eines ermittelten Änderungswertes. Wie sich dieser Änderungswert bestimmt, konnte man mir leider nicht sagen.
Wie teuer wird es, auf welcher Grundlage werden die die Kosten ermittelt?
Gruß
Horst

Hallo Horst,vorab eine Frage: Übernimmst Du den DG-Anteil kostenlos? Wenn nein, ist der Urkundswert schon festgelegt. Wenn kostenlos, wird bei solcher Art urkunden der Wert durch die Beteiligten angegeben, solange er sich einigermaßen im Rahmen bewegt, wird wohl keiner weiter nach fragen. Da der Ausbau durch Dich erst nach Übernahme/Zuordnung erfolgen kann, erfolgt die Wertangabe unter Berücksichtigung des aktuellen Standes. Falls Du in einer größeren Stadt wohnst, kannst Du Dich beim Gutachterausschuss (Stadtverwaltung) evtl. nach den Quadratmeterpreisen erkundigen.
Grüße

Gerhard

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