Kosten als Privatperson in Rechnung stellen

Guten Tag,

Mr.X hat hin und wieder Auseinandersetzungen mit Dienstleistungsfirmen (Telefonanbieter, Kabelfernsehen…und natürlich haben die nur 0180X Telefonnummern). Oder manchmal würde Mr.X gern andere Firmen oder Privatpersonen zur Rede stellen z.B. für Werbung im Briefkasten trotz „Bitte keine Werbung einwerfen“… So kleine Sachen eben. Natürlich macht Mr.X das nicht, weil das Kosten verusacht, die er tragen würde z.B. Porto, Telefon, Benzin etc…
Meine Fragen dazu:
Kann Mr.X die ihm entstandenen 0180X-Kosten zurückfordern?
(z.B. wenn er den kostenpflichtigen Telefonsupport beim I-Net Provider anrufen muss, weil sein DSL nicht funktioniert - natürlich durch Verschulden des Anbieters)
Kann Mr.X ihm entstandene Kosten für Briefe und Porto in Rechnung stellen? (z.B. wenn er den Pizzaservice bitte, den Aufkleber mit der Werbung zu Respektieren)
Kann Mr.X seinen Zeitaufwand für solche Sachen in Rechnung stellen?
Und falls ja, gibt es dafür eine Preistabelle oder Ähnliches.

Viele Grüße
und schonmal vielen Dank für die Antworten

Hallo,
die Fragen sind nicht ernst gemeint, oder?
Wer schreibt denn einen Pizza-Service, von dem er 'ne Speisekarte im Briefkasten hatte, an und bittet oder fordert, dies zu unterlassen?
Das kann nur ein Scherz sein.
Bei anderen Menschen landet diese Werbung im Papiercontainer oder an der Pinnwand.
Mister X scheint viel zu viel Zeit zu haben und ein kleiner Querulant zu sein, den die Fliege an der Wand stört.
Er kann ja mal seine Rechnungen stellen. Sollten tatsächlich Gelder eingehen, sollte er diese für einen guten Therapeuten verwenden.
Gruß
Silverlady

Hallo Silverlady,

vielen Dank für Deine Antwort. Nun vielleicht sieht das Beispiel mit dem „Briefkastenspam“ etwas kleinlig aus. Aber es geht mir hier nicht um den Pizzaservice [vielleicht kann Mr. X deren Flyer beim Altstoffhandel verkaufen :smile:], sondern um die Frage:

Inwieweit eine Privatperson die eigenen entstanden Kosten zur Klärung von Streitigkeiten der Gegenpartei in Rechung stellen kann.

Gruß Normitz

Hallo Normitz,
Mr. X möchte aber schon gerne aus allem Geld machen (Altpapier verkaufen).
Es spricht nichts dagegen, seine eigenen Kosten (z.B. Porto, Kopien etc.) der Gegenseite in Rechnung zu stellen. Inwieweit man diese auch durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Silverlady

Hallo,

wenn die Hausverwaltung ein Schreiben an alle Bewohner verschickt, dass sie demnächst, wenn sich der Werbemüll an den Briefkästen nicht verringert, eine zusätzliche Reinigungsgebühr auf alle Bewohner umlegen würde, da es nicht Aufgabe des Hausmeisters sei, Unmengen Papier zu beseitigen, ist da nicht der Versuch, die Werbungsverteiler zur Beachtung der entsprechenden Aufkleber zu bewegen, ein gutes, wenn auch nicht das einzige, Mittel, hier Abhilfe zu schaffen?

Gruß,
Markus