Hallo, vor einiger Zeit habe ich eine Nachforderung einer Nebenkostenzahlung (nachträgliche Erhöhung der Grundsteuer) für meine alte WG erhalten, in der ich seit nunmehr 3 Jahren nicht mehr lebe. Die Nachforderung war zunächst falsch aufgestellt, aber nach meinem Hinweis konnte die HV dies neu und diesmal richtig berechnen. Meinen Anteil habe ich nun überwiesen, aber die HV hat mich nun aufgefordert auch den Anteil der anderen 3 zu denen ich keinen Kontakt mehr habe zu bezahlen - mit Verweis auf einen Punkt des Mietvertrags: „Für eventuelle Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen haften die vorgezeichneten Mieter gesamtschuldnerisch.“ Ist dies rechtens???
(Dummerweise sind die Kontaktdaten der anderen nicht mehr aktuell und sie haben nur mich erreicht)
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
jubdidudei
Hallo,
grundsätzlich kann, wenn das so im Mietvertrag drin steht, gemacht werden. Aber ich glaube, das die HV nachweisen muß, was sie getan hat, um die anderen zu erreichen.
Ich würde auf jedenfall einen Anwalt zu Rate ziehen und parallel versuchen, deine alten Mitbewohner ausfindig zu machen.
Gruß Daylighter
Hallo,guten Tag
Nein das ist nicht Rechtens.Auser Sie waren Hauptmieter.Für sich müssen Sie schon zahlen.Die anderen Mieter soll sich der Vermieter selbst suchen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo !
Das ist dumm für dich, du/ihr habt den Vertrag damals unterzeichnet.
Was allerdings seltsam ist das die HV erst JETZT damit ankommt.
um wieviel Grundsteuererhöhung handelt es sich denn ? stimmt der Betrag auf den zeitraum an denen ihr da noch drin gewohnt habt ?
Wenn die Grundsteuer beispielsweise nachweislich NACH deinem Auszug angehoben wurde hast du niochts mehr damit zu tun.
Andernfalls wirst du wohl dann dafür bezahlen müssen und dich auf die Suche nach den anderen machen müssen um dein Geld zurück zu bekommen.
Wenn du dir sehr unsicher bist geh zu einem Anwalt
Grüße und viel Glück
ich würde an deiner Stelle gar nix zahlen und mich auch auf keine weiteren Forderungen einlassen.
I. Frist
Nebenkostenabrechungen erfolgen zum Jahresende und müssen mindestens 12 Monate nach Ende des Abrrechungszeitraums zugestellt werden. Nach Fristablauf kann der Mieter weiterhin ein Abbrechung einfordern. Überzahlte Beträgen müssen zurückerstattet werden, Nachforderungen des Vermieters sind jedoch verwirkt.
Solltest du seid 3 Jahren nicht mehr in der Wohung wohnen, also noch im Jahr 2009 ausgezogen sein. Bestand die letzte Möglichkeit zu einer NK-Nachforderung zum 31.12.2011.
Kam die Abrrechung vor dem 31.12.2011 und du hast Einspruch erhoben verlängern sich jedoch die Fristen.
II. Grundsteuer
Ich hoffe es geht um eine Steigerung der Grundsteuer und nicht um die erstmalige Berechung. Die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter ist rechtens muss aber explizit im Mietvertrag genannt sein.
III. Sippenhaft
Hier solltest auf jeden Fall auch einen anderen Experten interviewen. Es ist nicht untypisch, dass eine der Vertragsparteien für die gesammte Mietschuld haftet.
Um wieviel Geld geht es? Schrecken mit Ende oder Ende ohne Schrecken?
Viel Verhandlungsgeschick und starke Nerven!
cumar
die grundsteuer erhöhung ist offenbar in der mietzeit erfolgt. da die grundsteuer teil der betriebskosten ist, muss diese bis spätestens 12 monate nach ablauf des abrechnungs jahres erfolgt sein. wenn sie ihren anteil bereits bezahlt haben, dann kann es ihrer hausverwaltung freuen. wie haften zwar wie im mietvertrag vereinbart gesamtschuldnerisch, aber nach über drei jahren würde ich die zahlung verweigern.
wenn ich die Anfrage richtig verstehe, geht es um drei Jahre alte Forderungen. Die sind auf jeden Fall verjährt !!!
Es gibt auch keine so rückwirkenden Grundsteuererhöhungen.
Teilen Sie also der Hausverwaltung mit, daß die Forderungen verjährt sind und Sie die Bezahlung deshalb ablehnen. Verweisen Sie auf § 556 (3) BGB, dort ist der Sachverhalt eindeutig beschrieben.
Die Grundsteuer wurde nachträglich von der Stadt erhöht. Es handelt sich dennoch um (umlagefähige) Nebenkosten, die auch rückwirkend eingefordert werden können.
Ich weiß, dass ich diesen Vertragspunkt unterzeichnet habe … dennoch tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen im Mietvertrag Absätze stehen, die nicht rechtens sind. Dies war mein Hintergedanke.
„Ich hoffe es geht um eine Steigerung der Grundsteuer und nicht um die erstmalige Berechung. Die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter ist rechtens muss aber explizit im Mietvertrag genannt sein.“
Genau darum geht es und genau das ist explizit benannt.
Der Geldbetrag ist durchaus bezahlbar (nachdem ich die HV auf die zunächst falsche Berechnung hingewiesen habe). Dennoch habe ich in den letzten Jahren schon einiges an Zahlungsminderung bewirken können - Stichwort: nachhaken und auf sein Recht pochen
Nein, dann habe ich mich unklar ausgedrückt - Entschuldigung!
Das Schreiben wurde am 03.05. aufgesetzt, dann wurde bemerkt, dass das Schreiben bei meinen alten Mitbewohnern nicht mehr ankam (da sie wohl verzogen sind) und man wand sich telefonisch an mich. Sagen wir, ich hätte es Mitte Mai erhalten.
Der Mietvertrag endete zum 31.07.2009.
Nun der Text aus der Nachforderung:
Durch die Stadt XXX erhielten wir [HV] wir mit Datum vom 10.04.2012 ein Schreiben zur Änderung der Grundsteuerbeiträge rückwirkend zum 01.01.2008.
Gemäß Urteil des LG Düsseldorf vom 22.09.2009 dürfen Vermieter rückwirkend erhöhte Grundsteuern gegenüber den Mietern geltend machen, auch wenn diese das Mietverhältnis bereits beendet haben.
eigentlich nicht, aber in Deutschland herrscht vertragsfreiheit, wenn sowas vereinbart wurde …
ich würde nur sofort überweisen wenn ich sicher wär, das geld von den Anderen (jeder nach seinen anteilen), zurück zu bekommen.
Die Klausel ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Zudem ist strittig wer die Daten schuldhaft, fahrlässig oder grobfahrlässig vernichtet bzw. nicht sicher aufbewahrt wurden
Hallo, rein theoretisch hat die Verwaltung Recht,da es sich anscheinend um einen MV mit Ihnen und den anderen Mitbewohnern als Mieter handelt. In diesem fall haftet jeder für jeden. Allerdings hat die Verwaltung anscheinend hier eine Frist versäumt.
Sie sind vor drei Jahren ausgezogen. Nehmen wir an zum 30.06.2009. Wann endet das Abrechnungsjahr? Nehmen wir an am 31.05., dann hätte Ihnen die Nachforderung für das Jahr 2009/2010 spätestens am 31.05.2011 zugehen müssen. Da sie Ihnen aber vermutlich erst jetzt zugegangen ist, müssen Sie wegen Fristversaeumung nichts zahlen,im Gegenteil fordern Sie das bisher gezahlte zurück.
Nachzulesen im 556 BGB.
Da dies meine laienhafte Meinung ist, bitte ich um Ueberpruefung.
ja, so ist das Leben. Das ist Rechtens.Also Adressen der anderen ermitteln und Anspruch anmelden.Wenn die nicht zahlen können (z.B. Hartz4, SGB2), Mahnbescheid (Anteil) schicken, dann gibt es ggf. in den nächsten 30 Jahren was von denen.
DieFrageist immer:lohntsichwegen200 € o.ä. der Aufwand oder schreiben Sie die Überzahlung indenWind: und nichtärgern, sodern aufpassen beimnächsten Vertrag!!! Ist immer so im Leben!!
ich kann den Sachverhalt nicht klären, sehe aber mehrere prüfenswerte Aspekte:
Ist die Grundsteuer in den Betriebskosten in den „Hausgebühren“ oder „städtischen Gebühren“ versteckt, dann muss der Mieter die Grundsteuer nicht zahlen (Mieterlexikon S. 56).
Besteht grundsätzlich die Zahlungspflicht, dann gilt die gesamtschuldnerische Haftung, d. h. jeder kann vom Vermieter zur Zahlung des vollen Betrages herangezogen werden. Er kann sich dann den Anteil der anderen von denen wiederholen.
Lassen Sie sich von der HV das genannte Schreiben zur rückwirkenden Grundsteuererhöhung zeigen, möglichst eine Kopie machen. Prüfen Sie das Schreiben.
Wenn Sie das Schreiben der Stadt für i. O. halten, dann prüfen Sie, ob sich ein Streit lohnt. Die Nachzahlung kann nach meiner Einschätzung nicht so hoch sein, dass sich der Gang zum Fachanwalt lohnen könnte.
Wenn Sie gezahlt haben, versuchen Sie, einen Teil des Geldes von Ihren ehemaligen Genosen zurück zu erhalten.
Für die Zukunft:
der Mieter sollte anstreben, daß nur einer den Mietvertrag unterschreibt, dann ist der der alleinige Ansprechpartner des Vermieters,
der Vermieter versucht, die Unterschrift aller Mieter zu bekommen, da er dann den Pflichtigen aussuchen kann.
Dies betrifft aber nur fristgerechte Nebenkostenabrechnung, dies scheint in ihrem Fall aber nicht gegeben zu sein, da 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum die Nebenkostenabrechnung zugegangen sein muss.
Hallo,
soweit mir bekannt ist, sind solche Forderungen, wenn denn die Nebenkosten schon abgerechnet sind, nach so langer Zeit nicht mehr zulässig. So eine Klausel im Mietvertrag kann sich nur auf die jeweils aktuelle Abrechnung beziehen. Die muß bis zum Ablauf des Folgejahres vorliegen. Ist das nicht der Fall, verfallen alle Forderungen.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.
so wie ich das verstehe haben Sie zu viert einen Vertrag unterschrieben?
„Für eventuelle Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen haften die vorgezeichneten Mieter gesamtschuldnerisch“
Mit diesem Text haben Sie sich verpflichtet die entstandenen Kosten zu übernehmen, fall der Vermieter Ihre drei Mitmieter nicht findet. Dazu sollte die Verwaltung zumindest versuchen die anderen zu finden.
Aus welchem Jahr stammt die NK Abrechnung, für die jetzt die Grundsteuer erhöht wurde?
Da Sie ja schon drei Jahre ausgezogen sind - hoffentlich mit ordentlicher Kündigung (?), ist die NK für Sie nicht relevant.
Gruß Fred