Kosten Anwalt Jugendlicher

Hallo,
ich habe da mal eine Frage:

Wie ist das mit Kosten die ein Anwalt so mit sich bringt?

Ein Jugendlicher wird vertreten durch seine Eltern bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht. Dieser Rechtsanwalt schickt nun eine erste Rechnung über 250 Euro.

Diese 250 Euro ist ein anwaltlicher Kostenvorschuss.

Da der Jugendliche aber erst 14 ist und noch zur Schule geht hat er das Geld ja nicht? Nun zahlen die Eltern erstmal aber die können das auch nur schwer- gibt es eine Hilfe?
Sie haben keinen Rechtsschutz!

Der Rechtsanwalt ist erst in 10 Tagen wieder zu sprechen daher die Frage an Euch. Danke für interessante Antworten.
Gruß

Hallo,

aus dem Beitrag geht nicht hervor, ob es sich um eine zivil- oder strafredchtliche Angelegenheit geht. Grundsätzlich haften die Eltern für die entstehenden Anwaltskosten.

Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Kosten einer Strafverteidigung.

Bei finanziellem Unvermögen gibt es generell die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Im Strafrecht gibt es die Möglichkeit bei einer notwendigen Verteidigung einen Pflichtverteidiger zu bestellen.

Im Strafrecht sollte bei einem finanziell schwachen Beschuldigten/Angeklagten darauf geachtet werden, dass der Anwalt nach RVG abrechnet und nicht - wie bei Strafverteidigern meist üblich - eine Honorarvereinbarung unterzeichnet wird.

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Hallo,

aus dem Beitrag geht nicht hervor, ob es sich um eine zivil-
oder strafredchtliche Angelegenheit geht. Grundsätzlich haften
die Eltern für die entstehenden Anwaltskosten.

Hier täte mich jetzt mal die Rechtsgrundlage interessieren!
Gruß Andreas

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Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Kosten einer Strafverteidigung.

In dieser Allgemeinheit stimmt das nicht. Ausgeschlossen sind nur Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können.

aus dem Beitrag geht nicht hervor, ob es sich um eine zivil-
oder strafredchtliche Angelegenheit geht. Grundsätzlich haften
die Eltern für die entstehenden Anwaltskosten.

Hier täte mich jetzt mal die Rechtsgrundlage interessieren!

??? Wer außer den Eltern sollte hier denn den Anwalt beauftragen ein Mandat zu übernehmen?

Gruß Andreas

Grüß Dich,

weiß jetzt leider nicht woraus sich die erste anwaltliche Kostennote errechnet. Gehe davon aus, das hier z.B. dier erste müdnliche Beratung mit aufgeführt ist. Für die erste mündliche Beratung im Strafrecht könnten Deine Eltern Beratungshilfe beantragen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen stimmen.

Tschau

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Hallo!

??? Wer außer den Eltern sollte hier denn den Anwalt
beauftragen ein Mandat zu übernehmen?

Das Kind vertreten durch die Eltern als gesetzliche Vertreter.

Gruß
Tom

Hallo!

Laut Sachverhalt haben wir aber da folgendes:

Ein Jugendlicher wird vertreten durch seine Eltern bei
einem Rechtsanwalt für Strafrecht

Warum haften dann die Eltern für die Kosten?

Gruß
Tom

eben… owT

Eine Erklärung wäre vielleicht, das es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt, den ein beschränkt Geschäftsfähiger ohne die Zustimmung der Eltern nicht abschließen darf, würde aber die Haftung nicht unbedingt erklären.

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…ja eben, woraus aber folgt, dass die Eltern nicht haften, wenn es da nicht irgendeine Sonderregelung gibt, die ich vielleicht nicht kenne.

Gruß
Tom

Huhu!

Eine Erklärung wäre vielleicht, das es sich bei einem
Anwaltsvertrag um einen entgeltlichen
Geschäftsbesorgungsvertrag handelt, den ein beschränkt
Geschäftsfähiger ohne die Zustimmung der Eltern nicht
abschließen darf, würde aber die Haftung nicht unbedingt
erklären.

Ich gehe mutig noch einen Schritt weiter und sage: Das erklärt die Haftung keineswegs! Das Kind ist Gläubiger der Dienstleistung und Schuldner der Vergütung.

Ja da kann man nur voll zustimmen. Habe jetzt auch mal auf mehreren Seiten nachgeschaut und da dort überall zu lesen ist, das ein Jugendlicher ohne weiteres einen Strafverteidiger beauftragen kann (ohne Zustimmung der Eltern), ist er dann ja wohl auch voll haftbar, was wiederum die Frage auf den Plan ruft, weshalb die Eltern den Jugendlichen beim Anwalt vertreten.

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Habe jetzt auch mal auf
mehreren Seiten nachgeschaut und da dort überall zu lesen ist,
das ein Jugendlicher ohne weiteres einen Strafverteidiger
beauftragen kann (ohne Zustimmung der Eltern),

Hoppla, wo steht denn sowas? Ich jedenfalls würde kein solches Mandat von einem Jugendlichen annehmen, weil ich mal gelernt habe, dass Rechtgsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger schwebend unwirksam sind.

ist er dann ja
wohl auch voll haftbar,

Der Jugendliche ist der Schuldner, so einfach ist das.

was wiederum die Frage auf den Plan
ruft, weshalb die Eltern den Jugendlichen beim Anwalt
vertreten.

Weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Zustimmung zu derart weitreichenden Verträgen zu geben (oder eben nicht).

Die Rolle der Eltern ist es, den Jugendlichen vor unübersehbaren Konsequenzen zu schützen, nicht allerdings, ihm alles zu bezahlen.

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Ja der Meinung war ich ja auch mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit. Das habe ich ebenfalls so gelernt
Doch gibt es einige Anwälte (Fachgebiet Strafjugendrecht), die hier im Internet auf ihrer Homepage darauf hinweisen, das Jugendliche jederzeit einen Verteidiger / Rechtsanwalt BEAUFTRAGEN können. Also schließt der Jugendliche dann auch den Vertrag.

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Ja, so ist es ja nun mal bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit. Im beschränkten Umfang können Verträge geschlossen werden.

Levay

Hallo,
erstmal vielen Dank für das Interesse.

Also es würde uns interessieren ob man irgendwie die Möglichkeit hat Hilfe zu bekommen um vielleicht nicht alles selber zahlen zu müssen?

Die Eltern verdienen zwar beide aber haben ja noch andere Kosten und dann reicht es nicht aus da noch „tausende“ zu bezahlen.

Zumal noch nicht mal feststeht das der Jugendliche diese Straftat begangen hat - ist noch im Verfahren. Was wenn er unschuldig ist? - wer übernimmt dann die Kosten?

Irgendwo stand mal das Jugendliche nicht unbedingt die Kosten zu zahlen haben aber in welchem Zusammenhang finden wir nicht mehr??

Aber es waren schon gute Ansätze in den Vorschlägen.
Gruß

Andreas,

du hast, glaube ich, nicht ganz verstanden.

Wenn A als Vertreter von B mit C einen Vertrag abschließt, dann ist das ein Vertrag (nur) zwischen B und C. Wenn also die Eltern namens ihres Kindes einen Vertrag abschließen, ist nur das Kind aus diesem Vertrag berechtigt und verpflichtet.

Levay

Hallo,
vielen Dank für die Infos.

Ich glaube aber das die Eltern schon zahlen müssen - vielleicht haben sie ja die Chance wenn der Jugendliche nicht mehr beschuldigt ist - irgendwo ein Teil des Geldes wiederzubekommen? Vom Ankläger??

Gruß