Kosten Arbeitsgericht

Hallo,
angenommen, einem AN wurde fristlos gekündigt. Die Gründe wurden ihm bereits mündlich mitgeteilt, reichen aber für eine fristlose Kündigung nicht aus. Der Vollständigkeit halber noch folgendes: Die Kündigung erfolgte 4 Monate vor Ende des Jahresvertrages. Die Probezeit war seit mehreren Wochen vorbei. Da er vorher nicht versicherungspflichtig beschäftigt war, stehen ihm von Seiten des Arbeitsamtes keine Leistungen zu. Die Frist zur Klageeinreichung ist ihm bekannt und läuft noch… Er hat keine Arbeitsrechtschutzversicherung (was für ein Wort- und was für ein Pech!)
Interessant wäre vor Allem, wie teuer das werden könnte, wenn es zur Güteverhandlung käme. Regulär kündigen könnte das Unternehmen mit einer noch verbleibenden Frist von 1 2/3 Monaten. Das Brutto liegt monatlich bei ca 2750€.
Wie hoch stünden die Chancen auf eine Abfindung und wie hoch wäre die etwa?
Wäre es sinnvoll, dem Unternehmen im Vorfeld anzubieten, die fristlose Kündigung in eine Aufhebung umzuwandeln und das Arbeitsverhältnis wie bei einer Kündigung bis in 1 2/3 Monaten fort zu führen (bei Freistellung)?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!!

Hallo,

Gerichtskosten entstehen nicht, wenn man sich vor Gericht auf einen Vergleich einigt oder wenn der AN gewinnt.

Letzteres wäre ja der Fall, vorausgesetzt dass der AN mit seiner „Sicherheit“, dass die mündlich genannten Kündigungsgründe nicht ausreichen und unter der Prämisse, dass sich das Unternehmen nicht noch andere einfallen lässt, die ausreichen, richtig liegt.

Es könnten aber eigene Anwaltskosten entstehen, auch da gibt es z.B. Prozesskostenhilfe, wenn man kein Geld hat und die Klage Aussicht auf Erfolg (s.o.). Die Kosten des eigenen Anwalts übernimmt der Arbeitgeber auch dann nicht, wenn man gewinnt.

Für ein Schachern in der nach Klageeinreichung binnen weniger Tage anzuberaumenden Güteverhandlung braucht man allerdings noch keinen Anwalt, da kann man auch zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und eine Klage mit deren Hilfe aufsetzen.

Also entweder zum Anwalt gehen und mit diesem Klage und Antrag auf PKH einreichen oder zur Rechtsantragsstelle und es (erst einmal) auf eigene Faust probieren.

VG
EK

Anwaltskosten Arbeitsgericht
Hallo,

Die Kosten des eigenen Anwalts übernimmt der Arbeitgeber auch dann nicht, wenn man gewinnt.

Das ist doch nur bei arbeitsgerichtlichen auseinandersetzungen so, oder? - Ich finde das total bescheuert.

Mir wurde gesagt, das sei so, weil man verhindern will, dass sich die Leute gütlich einigen, damit der sich im Recht fühlende nicht weiterklagt, nur um seine Anwaltskosten wiederzukriegen.

Aber erstens würde das bei allen anderen Rechtsstreitigkeiten doch auch gelten, und zweitens könnte man ja bei der gütlichen Einigung auch die Antwaltskosten mit berücksichtigen. Oder nicht?

Ich finde, so eine doofe Regelung hält die AN nur davon ab, überhaupt zu klagen. Und es macht irgendwie den Eindruck, als solle sie genau das auch tun.

Viele Grüße

Hallo,

der AN müsste dann aber bei Unterliegen auch den Arbeitgeberanwalt zahlen und das könnte ihn abhalten, seine Rechte geltend zu machen, so der Gedanke.

Im Zeitalter von RS-Versicherungen, die scheinbar jeder hat, bestimmt nicht ganz aktuell.

VG
EK

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Der Grundgedanke hinter dieser Regelung war einmal,das es den gewerkschaftlichen Rechtsschutz gibt und der Organisationsgrad der Arbeiter damals viel höher war als heute.Außerdem sollte damit auch der Tatsache Rechnung getragen werden,das viele AG zur damaligen Zeit eigene Rechtsabteilungen hatten und somit bei diesen auch keine Kosten anfielen.

bei einem vergleich bzw. güteverhandlung vor`m arbeitsgericht fallen immer gerichtskosten an. werden dann anteilig auf beide parteien gelegt.
aber keine angst, die sind wirklich gering, nicht der rede wert.

viele grüße
jeronimo