Kosten auf alle Mieter verteilen?

Darf die Eigentümerin der Wohnungen zB kosten die ein Sperrmüll kontainer auf alle Mieter verteilen?

Gesichte :
Ein Vermieter der Wohnung schmeißt seine Sachen vor der Haustür hauptsächlich Sperrmüll. Die Eigentümerin hat einen Termin zur Abholung gemacht und gedroht falls es wieder passiert tragen alle Mieter die Schuld und müssen das bezahlen. Aber auch die, die keine Schuld haben. Ist das rechtens ?

Kann man das bitte mal verständlich formulieren?
Weil: ein Vermieter ist in der Regel auch der Eigentümer, wer ist dann die andere Eigentümerin die den Container bestellt und weiviel Wohneinheiten sind eigentlich in dem Haus und, sind das Eigentumswohnunngen die selbst bewohnt oder auch vermietet wurden? ramses90

Hier findest Du - vermutlich - Deine Antwort:
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/sperrmuell.html

Bestimmt nicht. Gemeint ist wohl ein Mieter.
Und da der Mieter bekannt ist kann und muss der Vermieter die Kosten auch diesem Mieter auferlegen.
Nicht über die Nebenkosten auf alle Mieter.

das kann er nur, wenn unzulässiger Müll/Sperrmüll regelmäßig ( gemeint immer wieder, mehrfach im Jahr) auf dem Grundstück anfällt und nicht einem Einzelnen zugeordnet werden kann.

MfG
duck313

Ja sorry ich meinte die Eigentümerin des hauses von den Wohnungen die vermietet sind nicht gekauft.
Ist das wirklich erlaubt das sie die Kosten dann einfach auf alle verteilt? Die Person kann nicht zugeordnet werden aber ist das nicht gemein ?

Hast Du den Link mit dem Gerichtsurteil zum Sperrmüll gelesen und verstanden ?

Wenn ein Mieter Müll in Wohnung oder seinem Mieterkeller zurücklässt, muss das allein der Vermieter tragen. Keine Umlage auf alle Mieter zulässig.

Weil hier ja der Mieter bekannt ist, der muss eigentlich zahlen, Der Vermieter wird auch versuchen ihm die Rechnung zu schicken.

Anders auf dem Grundstück, bei den Mülltonnen oder sonst wo. Dort kann es (meist) nicht einem Verursacher zugeordnet werden.
Und wenn so etwas regelmäßig (also immer mal wieder) anfällt, dann kann der Vermieter das über die Nebenkosten auf alle umlegen.

MfG
duck313

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@Namo1: Hast Du nicht die von mir verlinkten Tipps zum Sperrmüll gelesen?

„Gemein“ ist kein gerichtsfester Begriff, sondern eine Empfindung.