Wenn jemand zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnen würde, und auf dem Dachboden würde bei einer Begehung der Vermietergenossenschaft Unrat bzw. Gegenstände im Gang festgestellt, düfte dann die Vermietergenossenschaft in schriftlicher Form alle Mieter des Hauses anschreiben und mit dem Abtransport der Gegenstände auffordern mit einer Fristsetzung? Ich denke das sie das dürfte. Dürfte diese Vermietergenossenschaft in ein solches Schreiben auch einen Satz einbauen wie z.B.:,Nach Ablauf des Fristtermins werden wir eine Überprüfung vornehmen und evtl. verbliebene Gegenstände zu Lasten aller Mieter entsorgen."
Dürfte soetwas den Mietern zu Lasten gelegt werden, wenn sich nicht nachweisen ließe, von wem dieses Sachen sind?
Das wäre interessant zu wissen!