Hallo Experten!
Ich würde gerne die Meinungen zu folgendem (fiktiven) Fall hören/lesen:
Person A und sein Kumpel B gehen des Nachts in eine Videothek. Da ist viel los, es ist Wochenende. Person A rempelt beim hineingehen daher eine Person C an, die im Wege steht. Person C murmelt etwas unverständliches (aber deutlich unfreundliches), woraufhin A Person C (kleiner als A) so etwas sagt wie „mach mal keinen Zwergenaufstand“. A und B gehen weiter und schauen sich mögliche Entleihtitel an. Person C schlägt Person A mit guter Wucht von hinten auf das rechte Ohr. Ohrfeige von hinten quasi. Videotheksmitarbeiter D schreitet verbal ein, woraufhin C den Laden mittels Sprung über ein am Eingang befindliches Drehkreuz zu verlassen versucht. Videotheksmitarbeiter E hüpft über Theke und hält C fest. C schubst E um und haut dem inzwischen zu Hilfe geeilten Mitarbeiter D einfach um. Tritt diesen danach noch bis er benommen am Boden liegt. Kumpel B hilft dem Personal und mit 3 Mann (ein weiterer Kunde F hilft auch mit) wird C am Boden ruhiggestellt, bis die Polizei eintrifft.
Soweit die Sachlage.
A und B sagen dem wieder auf die Beine gekommenen Mitarbeiter D im Falle einer Anzeige etc. ihre Zeugenaussage zu und machen die Angaben über das Geschehene bei den Polizeibeamten.
Kunde A erhält einige Zeit später einen Zeugenanhörungsbogen, verschlampt diesen allerdings.
Nach weiteren Wochen erhält A eine Schrift der Staatsanwaltschaft, daß gegen ihn wegen schwerer Körperverletzung ermittelt werde. Nachdem er bei den zuständigen Beamten erfährt, daß C gegen ihn eine Anzeige erstattet habe, geht A zum Anwalt.
Das Verfahren wird eingestellt (§153). C hat in der Vernehmung zugegeben, A geschlagen zu haben. A hat NICHTS an körperlicher Gewalt unternommen, wurde offensichtlich mit B verwechselt (Dieser hat dem Kampfzwerg in der Tat gut zugesetzt).
A ist der Ansicht, dass sein Anwalt Mist gebaut hat, da bei Verfahren die Unschuld von A deutlich geworden wäre und somit auch Schadenersatzansprüche hätten geltend gemacht werden können (auch die Anwaltskosten). Anwalt hat A auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt, daß es (A ist armer Student) eine Kostenübernahme hätte geben können.
Nun erhält (nach über einem Jahr) A Post, in der er als Zeuge geladen wird - das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Mitarbeiter E.
Frage: Welche Möglichkeiten hat A (auch wenn über ein Jahr her) gegen den Schläger noch seine Kosten wieder „reinzubekommen“? Kann A jetzt noch Strafanzeige (oder Anzeige…) stellen? Schließlich wurde A angegriffen…
Falls ich was vergessen haben sollte, bitte sagen!
Gespannt auf Antworten,
Rainer