Kosten aus 2014 noch in 2016 einfordern

Hallo zusammen,

In einem Mietshaus fällt im August 2014 die Zentralheizung aus. Die Anlage ist alt, eine Reparatur nur bedingt sinnvoll. Bis sich die Eigentümergemeinschaft geeinigt hat, ist es
November 2014. Zur Warmwasserversorgung wurde im Keller ein Durchlauferhitzer installiert. Auf die zentralheizung konnte man offensichtlich verzichten.

Die Angelegenheit ist unterhaltsames Thema bei der
Eigentümerversammlung im September 2015. Erhöhte Energiekosten tauchen nirgends auf. Die Eigentümer sind skeptisch, genehmigen die Abrechnung aber, weil der Verwalter (im Protokoll auch dokumentiert) versichert, „dass alle Kosten für 2014 abgerechnet sind“.
Aufgrund des ausgebliebenen Gasverbrauchs für etwa 3 Monate gibt es bezüglich der Heizkosten überall Rückzahlungen.

Im Juli 2016 kommt die Abrechnung für 2015, in
welcher entsprechend hohe Kosten für "Allgemeinstrom“ ausgewiesen werden. Der Durchlauferhitzer hing am Zähler der Treppenhausbeleuchtung, natürlich mit einem entsprechenden Niedrigverbrauch-Tarif.
Die Kosten für die Ersatzheizung waren dem Verwalter laut der vorliegenden Unterlagen auch bereits seit April 2015 bekannt, bzw. hätten bekannt sein müssen, weil entsprechende Abschläge des Energieversorgers angepasst worden waren.

Wer darf sich jetzt auf die Übernahme der Kosten freuen, sofern eine Wohnung vermietet ist?

Kann der Vermieter seinen Mieter noch mit 2014er Kosten in die Pflicht nehmen?
Bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen?
Oder bleibt der Verwalter darauf sitzen?

Ist die Verteilung über die Treppenhausbeleuchtung
(und den qm-Schlüssel) überhaupt zulässig? Oder könnte die Abrechnung ggf. schon deshalb zurückgewiesen werden, weil es sich hier um
Heizkosten handelt, die entsprechend aufzuteilen sind?!

Greetz

h-o

Nein. Lange zu spät.
Und der Mieter wird schwerlich überhaupt die Mehrkosten gegenüber vorher tragen müssen für die Ersatz-Warmwasserbereitung.

MfG
duck313

Hallo,

müsste der Verwalter, der hier wohl gepennt hat, nicht für den Schaden aufkommen?

Durch seine Schluddrigkeit / Blauäuigigkeit sind Kosten entstanden, die nicht mehr umgelegt werden können. Soll ER doch zahlen - oder sehe ich das falsch?

Hi,
Deine Überschrift geht schon in die falsche Richtung.

Erhöhter Stromverbrauch in 2014 taucht erst in der Stromversorger-Jahresrechnung auf, die bei Kalenderjahresrechnung logischerweise erst in 2015 vorliegt und somit zu den Betriebskosten für 2015 zählt. Diese wiederum werden erst abgerechnet, wenn 2015 rum ist.

Hat der Verwalter doch auch recht, oder? Keine Rechnung für/in 2014, keine Kosten für/in 2014.
Das mit den höheren Abschlägen ab April 2015 hätte er natürlich infohalber mitteilen können, ändert aber an der Abrechnung für 2014 nichts. Es gilt das Abflußprinzip.
Es ist also völlig normal und betrifft alle variablen Posten (Strom, Wasser), daß der in 2014 entstandene Verbrauch in die Abrechnung 2015 einfließt und diese wiederum erst im Jahre 2016 vorliegt und gefordert wird.
Wann denn sonst?

Ist die Verteilung über die Treppenhausbeleuchtung
(und den qm-Schlüssel) überhaupt zulässig?

Wie wurde denn bisher abgerechnet?
Doch auch über qm, oder? So ist das eben in Häusern ohne Einzel-Wasseruhren.

Oder könnte die Abrechnung ggf. schon deshalb zurückgewiesen werden, weil es sich hier um
Heizkosten handelt, die entsprechend aufzuteilen sind?!

Es handelt sich um die Kosten der Warmwasser bereitung.

Gruß
.

Bei der WEG-Abrechnung sehe ich keine Verwalter-Schludrigkeit.

Wer (und auf welcher Grundlage) die Betriebskostenabrechnung für den Mieter gemacht hat, hat der Fragesteller @Hang_over nicht mitgeteilt.
Das ist Sondereigentum und nur dann Sache des Verwalters, wenn dieser einen SE-Verwaltungsvertrag hat.

Gruß
.

Es ist ja hier Strom anstatt Gas verbraucht worden. Und Gas wurde nicht über qm. sondern über einen 30/70 Schlüssel verteilt. Da gab es eine zusätzliche Abrechnung der Brunata. Darin waren die kompletten Gas-Kosten, also die für Heizung UND Warmwasser.

Wenn das der Mieter zahlen muss, ist die Welt für mich als Fragesteller übrigens in Ordnung. Und ein Mieter, der passenderweise zum 01.01.15 eingezogen ist, hätte also einfach Pech gehabt?

warum? hat er der weg vorgeschrieben, wie abzustimmen ist? hat er dem vermieter vorgeschrieben, wie er abzurechnen hat?

Ich habe das so gelesen, dass im September 2015 der Verwalter behauptet, dass „alle 2014er Kosten abgerechnet sind“.

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ihm die Jahresrechnung für den Stromverbrauch des Allgemeinstromzählers des Jahres 2014 im September 2015 noch nicht vorlag.
Falls wirklich nicht, dann hätte er
a) auf diesen Umstand hinweisen sollen (und nicht einfach mal die falsche Behauptung machen dürfen, es sei alles abgerechnet)
b) hätte ihm auffallen müssen, dass die Vorauszahlungen erhöht worden sind, Das passiert zumindest bei meinem Versorger immer zusammen mit einem Bescheid, auf dem man den Grund erkennen kann.

ich nicht.
der durchlauferhitzer ist erst im november 2014 montiert worden und muss deshalb nicht unbedingt zu wesentlich höheren abschlagszahlungen in 2015 geführt haben. erst die nächste abrechnung anfang 2016 lässt dann große augen machen.

aber das alles hätte JEDER der beteiligten wissen MÜSSEN.

Das habe ich auch so gelesen, aber Du sitzt demselben Gedankenirrtum wie der Fragesteller auf.

Ich hab’s in meinem anderen Beitrag schon geschrieben, aber hier nochmal:
In der ET-Versammlung im Sept. 2015 wurde über die WEG-Abrechnung 2014 abgestimmt.

Dort gilt das Abflußprinzip, Die Stromkosten bei der WEG-Abrechnung setzen sich demnach aus dem Saldo der Versorger-Jahresrechnung für 2013 und den in 2014 gezahlten Abschlägen zusammen.

Außerdem gilt: ein am 31.12.14 abgelesener Zählerstand ist ein abgelesener Zählerstand und sonst nichts. Erst durch die Rechnung des Versorgers wird daraus ein bezifferbarer Betrag. Die neue Rechnung kann naturgemäß erst in 2015 vorliegen und bezahlt werden.

(und nicht einfach mal die falsche Behauptung machen dürfen, es sei alles abgerechnet)

Das ist keine falsche Behauptung, weil siehe oben:
keine Rechnung in 2014 = keine Kosten in 2014!

hätte ihm auffallen müssen, dass die Vorauszahlungen erhöht worden sind,

Hat er bestimmt gewußt, aber siehe oben:
Weder der Saldo der Jahresrechnung für 2014 noch die höheren Abschläge in 2015 haben irgendeinen Einfluß auf die WEG-Abrechnung für 2014.

Das passiert zumindest bei meinem Versorger immer zusammen mit einem Bescheid, auf dem man den Grund erkennen kann.

Das wird bei jedem Stromkunden so praktiziert.
Nur der Fragesteller und die anderen Miteigentümer wollen das nicht gewußt haben.

Und alles bis hierhin Gesagte hat mit der Betriebskostenabrechnung für den Mieter nicht das Geringste zu tun.

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Lt. UP war der Durchlauferhitzer von August bis Nov. 2014 im Einsatz.
Spätestens ab niederen Außentemperaturen mußte ja schließlich die Heizungsanlage wieder funktionieren.

Der erhöhte Stromverbrauch war m.E. nur in 2014 gegeben.
Höhere Abschläge wären in 2015 gar nicht nötig gewesen, aber woher sollte der Versorger das wissen.
Die dicke Rechnung war die für 2014 und die lag dem Verwalter Anfang 2015 vor.

aber das alles hätte JEDER der beteiligten wissen MÜSSEN.

Das sehe ich genauso.
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Das widerspricht der Aussage:

Aber Dank @Gudrun ist mir die Sache nun klar:
Das mit dem „Abflussprinzip“ kannte ich nicht.
Somit dürfte der Ablauf so gewesen sein:
Höherer Verbrauch 2014 führt zu hoher Rechnung, die irgendwann (laut UP wohl im April) 2015 eintrudelt.
Eine Rechnung, die im Jahr 2015 ankommt, sich aber auf Verbräuche des Jahres 2014 bezieht, hat laut „Abflussprinzip“ nicht in der Abrechnung 2014 zu erscheinen, weil sie auch erst 2015 bezahlt wird.

Der Verwalter hat somit korrekt gesagt, dass für 2014 alles abgerechnet ist.
Er hätte natürlich anmerken können, dass die Stromkosten aus 2014 in der 2015er Abrechnung erscheinen werden.

Warum die Eigentümer „skeptisch“ (UP) waren, sich aber nicht bereits zu diesem Zeitpunkt um eine Abrechnungsmöglichkeit gekümmert haben, warum der Verwalter da nicht hilfreich unterstützte, warum überhaupt eine Notlösung mit deutlich höheren Energiekosten über mehrere Monate hinweg benutzt wurde, dass wird wohl ewig ungeklärt bleiben.

Heizkosten 30/70: das glaube ich,
Warmwasser 30/70: das glaube ich nicht und ich glaube auch nicht, daß das Brunata so gemacht hat.
Entweder gibt es Meßgeräte für Warmwasser, dann wird zu 100% nach Verbrauch umgelegt, oder es gibt keine, dann wird zu 100% nach qm oder nach WE-Anteilen umgelegt.

Wenn das der Mieter zahlen muss, ist die Welt für mich als Fragesteller übrigens in Ordnung.

Der Mieter, der in 2014 in der Wohnung gewohnt hat, hätte natürlich nur die üblichen Kosten der Wamwasser-Bereitung zahlen müssen. Und natürlich nur dann, wenn die Kosten auf der 2014-Mieter-Abrechnung draufgestanden hätten. Die erhöhten Kosten wg. Strom statt Gas hätte in jedem Fall der Vermieter tragen müssen, Genauso wie die Selbstnutzer. (Alle selber schuld, weil sie 4 Monate zum Entscheiden gebraucht haben.)

Hätte, hätte, Fahrradkette!
Der Zug gegenüber dem früheren Mieter ist abgefahren.

Fragt sich jetzt nur noch, wer die 2014-Mieter-Abrechnung erstellt hat.
Soll ich raten?
Der Vermieter dachte sich, ach das bißchen Abrechnung, dafür zahle ich doch kein extra Honorar. Die paar Zahlen und das bißchen Text kann ich allein tippen, Er nahm seine 2014-Eigentümer-Abrechnung und hat alle Posten, die gegenüber dem Mieter zulässig sind, 1:1 übernommen.
Blöderweise hat er nicht gewußt, daß gegenüber dem Mieter nach Verbrauch und nicht nach Geldabfluß abzurechnen ist.

Und ein Mieter, der passenderweise zum 01.01.15 eingezogen ist, hätte also einfach Pech gehabt?

Schön, daß jetzt kleckerweise das restliche Detail eines Mieterwechsels mitgeteilt wird.
Ich rate ab, die hohen Stromkosten auf der 2015-Mieter-Abrechnung auszuweisen. Der neue Mieter hat damit nix, aber auch gar nix zu tun.

Der neue Mieter ist hoffentlich so clever, daß er - falls doch - über den hohen Betrag „stolpert“ und sich fragt, wieviel Strom eigentlich die Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung, die Klingelanlage und die Heizung verbraucht.

Für mich wäre es Betrug, weil mit Vorsatz gehandelt würde.
Ob juristisch auch Betrug, weiß ich nicht.

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