Kosten aus Firmenwagen

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat zum 31.12 gekündigt. den ihm zustehenden Firmenwagen hat er bereits zum 01.10 an den Arbeitgeber zurückgegeben.
Der Firmenwagen ist ein Leasingwagen (Leasingvertrag zwischen AG und Autohaus).
Mittlerweile fährt den Wagen ein anderer Mitarbeiter des Unternehmens.
Der Wagen wurde immer korrekt nach der 1%-Regelung versteuert. Die mtl. Kosten wurden stets vom AN getragen.
Jetzt 4 Monate nach dem Auscheiden aus dem Unternehmen will der AG weitere Kosten gegenüber dem AN geltend machen (Es wurde bereits schriftlich gefordert den entsprechenden Betrag auf das Firmenkonto zu überweisen)
Die Begründung: Da der Leasingvertrag zwischen AG und Autohaus noch nicht ausgelaufen ist entstehen dem Unternehmen Kosten. Für diese müsste nun der AN aufkommen.

Und das obwohl der Wagen mittlerweile von einem anderen Mitarbeiter gefahren wird.
Warum sollte der ehemalige AN für diese Kosten aufkommen? Er fährt weder den Wagen, noch ist er im Unternehmen beschäftigt.

Was meint Ihr dazu?

Gruß
Andfreas

Hi!

Was war denn für den Firmenwagen vertraglich (speziell bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) vereinbart?

LG
Guido

Vereinbart war, dass dem AN während seiner Arbeitszeit ein Wagen zur Verfügung gestellt wird, welcher auch privat genutzt werden kann und dass der wagen bei Beendigung des arbeitsverhältnisses an die Firma zurückzugeben ist. Die Rückgeabe ist sogar schon vorher geschehen.
Im Arbeitsvertrag ist nichts weiteres bzgl. des Wagens erwähnt.

Gruss Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Dann würde ich mir keinen allzu großen Kopf machen und erst mal abwarten, wie laut der Ex-AG noch klappert!

Sollte er dann wirklich versuchen, bei Dir irgendwelche Kosten gerichtlich geltend zu machen, lege Widerspruch gegen den irgendwann kommenden Mahnbescheid ein und lege den Vertrag vor!

LG
Guido

vieln Dank, für die Info.

Ich war mir nur nicht sicher, aber ich habe es mir gedacht.

eigentlich müsste ich doch irgendwelche Ansprüche gegen den AG geltend machen können, weil ich ja 3 Monate kein Firmenfahrzeug mehr hatte.
Den Wagen habe ich ja nur deshalb schon 3 Monate an die Firma zurückgegebn, damit für einen weiteren Mitarbeiter kein weiteres Fahrzeug geleast werden muss.
Oder sehe ich das falsch?

Gruß
Andreas

Hi!

eigentlich müsste ich doch irgendwelche Ansprüche gegen den AG
geltend machen können, weil ich ja 3 Monate kein
Firmenfahrzeug mehr hatte.

Das dürfte ein Problem werden, da Du durch die Tatsache, dass Du das Fahrzeug abgegeben hast ja irgendwo konkludent dazu eingewilligt hast!

Den Wagen habe ich ja nur deshalb schon 3 Monate an die Firma
zurückgegebn, damit für einen weiteren Mitarbeiter kein
weiteres Fahrzeug geleast werden muss.
Oder sehe ich das falsch?

Ist Dir ein Schaden entstanden? Sind die 1% (evtl. noch 3 Promille) weiterhin verrechnet worden, nachdem Du kein Fahrzeug mehr hattest?
Dann hättest Du etwas, was Du geltend machen könntest!

Ansonsten…imho eher nicht (aber das vermag ich nicht mit 100%iger Sicherheit zu beurteilen!)

LG
Guido

Vielen Dank Guido,

das war eine Überlegung meinerseits, ob das ein Punkt wäre, den man vorbringen kann, falls der AG versucht die Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Die 1% wurden in den letzten 3 Monaten nicht mehr verrechnet, das war soweit in Ordnung.

Gruß
Andreas

Hallo

Was stand denn im Wortlaut im Arbeitsvertrag?
Warum wurde der Wagen vorher zurückgegeben? Hast Du das selber so veranlasst oder hat der AG es eingefordert?

Gruß,
LeoLo