Hallo,
ich habe im letzten Jahr eine 2-jährige Ausbildung (privat) zum Hundetrainer begonnen. Im Vertrag steht, dass bei Abbruch durch den Teilnehmer 90% der Gesamtkosten zu sofort (innerhalb von 2 Wochen) zu entrichten sind. Aus persönlichen Gründen muss ich die Ausbildung abbrechen. Ist es rechtens, dass ich 90% der Gesamtkosten zahlen muss? Der Ausbilder verrechnet zwar die Anmeldegebühr und die schon geleisteten monatlichen Beiträge, nichtsdestotrotz bleibt eine Summe von über 1.000 Euro stehen. Ist das rechtens? Ich freue mich auf eine Rückmeldung.
Vielen Dank!
mfG
S.P.
Nein
Er kann nur die entstandenen Kosten geltend machen.
Dies ist SITTENWIEDRIG .
Wenn er im Vertrag nicht auf die Salvatorische Klausel verwiesen hat, ist der Vertrag rechtsungültig.
Die Klausel besagt das der Vertrag auch dann noch OK ist, selbst wenn einige Vertragsteile rechtsunwirksam sind.
Viel Glück
Hallo,
so, wie du es beschreibst: JA!
Ole
Hallo,
zunächst einmal:
Vertrag ist Vertrag.
Für den Fall des Ausstiegs ist eine klare Regelung getroffen.
Es liegt nun tatsächlich am Grund, ob hier etwas zu machen ist. Rein persönliche Gründe interessieren bestimmt nicht. Da müsste schon ein ganz gravierender Grund vorliegen, um sich vor dieser Vereinbarung zu drücken.
MFG
PB
Hallo,
vielleicht kannst du mir einmal kurz erläutern, was du mit privater Ausbildung meinst. Eine nicht schulische Ausbildung? Eine Ausbildung, wobei du keine Ausbildungsvergütung bekommst, da es eher ein „Freundschaftsdienst“ ist?
Was ich schon einmal loswerden kann ist, dass wenn du einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast - somit auch von Anfang an Kenntnis von den 90% Kostenerstattung gehabt hast - du ihn genauso erfüllen musst, wie dein Ausbilder seinen Teil zu erfüllen hat. Ansonsten hättest du zu diesen Bedingungen die Ausbildung gar nicht beginnen dürfen oder sollen.
Ob 90% Kostenerstattung einer Ausbildung nun rechtens ist, bzw. du wegen dieser vertraglich „zweifelhaften“ Klausel Chancen hättest einen Rechtsstreit zu gewinnen, kann ich dir leider nicht zu 100% sagen, sorry. Da wäre wohl ein Fachanwalt für Vertragsrecht und Arbeitsrecht die sichere Anlaufstelle.
Alles Gute!
Grüße, TT
Danke für die Antwort. Es ist eine nicht schulische Ausbildung. Ich habe diese aufgrund meines Hobbys „Hunde“ begonnen, um nebenbei eventuell als Hundetrainerin zu arbeiten. Die Seminarreihe findet 1x im Monat a 8 Stunden Unterricht statt - über 2 Jahre. Und kostet 100 Euro im Monat.
Tja, unterschrieben ist wohl unterschrieben. Ich hatte auch nicht damit gerechnet, abzubrechen. Aber manches Mal läufts anders als man denkt.
Vielen Dank für deinen Antwort,
Grüße
SP
Hallo,
vielleicht kannst du mir einmal kurz erläutern, was du mit
privater Ausbildung meinst. Eine nicht schulische Ausbildung?
Eine Ausbildung, wobei du keine Ausbildungsvergütung bekommst,
da es eher ein „Freundschaftsdienst“ ist?Was ich schon einmal loswerden kann ist, dass wenn du einen
Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast - somit auch von Anfang
an Kenntnis von den 90% Kostenerstattung gehabt hast - du ihn
genauso erfüllen musst, wie dein Ausbilder seinen Teil zu
erfüllen hat. Ansonsten hättest du zu diesen Bedingungen die
Ausbildung gar nicht beginnen dürfen oder sollen.Ob 90% Kostenerstattung einer Ausbildung nun rechtens ist,
bzw. du wegen dieser vertraglich „zweifelhaften“ Klausel
Chancen hättest einen Rechtsstreit zu gewinnen, kann ich dir
leider nicht zu 100% sagen, sorry. Da wäre wohl ein Fachanwalt
für Vertragsrecht und Arbeitsrecht die sichere Anlaufstelle.Alles Gute!
Grüße, TT
Hallo, vielleicht zwei wesentliche Dinge. Erstens muss irgendeine Rückzahlungsklausel vor Beginn der Tätigkeit festgelegt und unterschrieben sein. Zweitens wenn es sich um eine Ausbildung im Sinne des §5 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetz handelt, ist eine Vereinbarung einer Rückzahlung für Kosten der Berufsausbildung ausgeschlossen und wenn dennoch unterschrieben ungültig. Dieses gilt auch bei einer vorzeitigen Beendigung. Wenn Sie noch Fragen haben: Ausbildungsverhälnisse werden von der IHK oder Handwerkskammer eingetragen und begleitet. Die Ausbildungsberater dieser Kammern helfen Ihnen auch. Viel Glück.
Wenns vertraglich so unterschrieben wurde… muss die Suppe leider so gegessen wie sie bestellt wurde.
Hallo,
da kann ich Dir leider nicht wirklich helfen. Ich vermute aber, dass das mit der Klausel rechtlich o.k. ist, moralisch allerdings fragwürdig. Dein Ausbilder hat ja nicht wirklich Kosten, mit denen er in Vorleistung geht. Scheint mir ein wenig unseriös. Es gibt doch in diesem Bereich bestimmt so etwas wie einen Verband oder eine Innung. Da würde ich einfach mal nachhaken.
Gruß,
twilight666
Hallo,
Vertrag ist Vertrag. Ich muß Dir leider sagen, Du hättest diesen Vertrag vorher gut lesen sollen.
Ob der Vertrag sittenwiedrig ist, sollte ein Anwalt prüfen. Ich selbst bin selbst nur ein Rechtslaie, aber ein Anwalt kann gewiss helfen.
Tut mir leid, dass ich Dir nicht entgültig helfen konnte.
Gruß
U.S.
Hallo,
aufgrund Ihrer Angaben halte ich die Klausel wegen eines Verstoßes gegen § 309 Nr.5 bzw. Nr.6 BGB. Dabei unsterstelle ich jedoch, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher handelt. Diese Unterstellung ist nicht ganz unproblematisch, da es sich letzendlich um eine berufliche Ausbildung handelt. Wenn ich Ihre Angaben richtig verstanden haben sind Sie jedoch noch nicht als Hundetrainer o.ä. tätig, sondern streben dies nur an. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass einige Gerichte auch Existenzgründer, die zur Vorbereitung ihrer selbständigen Tätigkeit z.B. Gründungsberatung in Anspruch nehmen als Unternehmen gewertet werden.
Selbst für den Fall, dass Sie hier als Unternehmer behandelt würden ist die Klausel in der angebenen Fassung nicht unproblematisch und verstößt ggf. gegen §307 BGB.
Allerdings lässt sich eine Vertragsklausel nur äußerst selten isoliert vom restlichen Vertrag beurteilen.
Eine qualifizierte Beurteilung Ihres Falles kann letztlich nur anhand einer konkreten Rechtsberatung erfolgen, die sich über dieses Forum und anhand der knappen Daten leider nicht gewährleisten lässt.
Viele Grüße
Bernhard Kelz
N’Abend,
habe dir schon unter dem Benutzer „TT-Wagner“ geantwortet.
Hoffe, bei dir geht alles in die rechten Bahnen.
Alles Gute nochmal.
Hallo S. P.
Die 90% der Gesamtkosten sind vertraglich geregelt und müssen somit auch beglichen werden. Aus welchem Grund auch immer die Ausbildung abgebrochen wird, ist in diesem Fall egal. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
Gruß
Hutsch
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