Hallo,
folgende fiktive Fallkonstellation:
Der Vermieter kündigt seinen privaten Mietern im ausschließlich privat genutzten Mehrfamilienhaus eine Modernisierung (Wärmedämmung 1 Hausseite, Dach und Keller sowie Anbau von Balkonen) an. Die Mieterhöhungen werden sich voraussichtlich auf ca. 55 Euro für die kleinste und ca. 140 Euro für die größte Whg. belaufen. Er bittet um schriftliche Zustimmung, die Handwerker einzulassen und um die Zustimmung zur Modernisierung. Rechtlich korrekt und Frist wahrend, macht er auf das Sonderkündigungsrecht seiner Mieter aufmerksam. Dass der Vermieter ein Recht auf Modernisierung hat, sei bei den Mietern als bekannt vorausgesetzt.
Gesetzt, die Mieter würden der Modernisierung erst zustimmen, wenn der Vermieter mit Klage drohen würde: würden sie dann riskieren, dass sie mit zusätzlichen Kosten belastet werden würden? Es müsste doch an sich so sein, dass bei Rückzug VOR Klageerhebung -also, ehe es „ernst“ würde - noch sämtliche Kosten auf Vermieterseite wären. Oder wurde in dieser fiktiven Konstellation etwas übersehen?
Danke schon mal im Voraus und mit freundlichen Grüßen,
Katharina.
Hallo,
…Er bittet um schriftliche Zustimmung,…
Dass der Vermieter ein Recht auf Modernisierung hat, sei bei
den Mietern als bekannt vorausgesetzt.
Warum sollte er überhaupt um Zustimmung bitten? Die Mieter haben die Modernisierung zu dulden, können ggf. Mietminderung während der Arbeiten geltend machen, aber sonst haben sie doch nichts zu sagen - oder irre ich da?
Cu Rene,
IANAL
Hallo Rene,
stimmt, meine Formulierung war nicht korrekt, gemeint ist natürlich, dass der VM die Mieter um Zustimmung bittet, die mit der MOD beauftragten Handwerker in die Whg. zu lassen.
Hast du oder jemand anderes noch eine Antwort auf meine Frage ? Das wäre toll.
Danke nochmal,
Katharina
Ja, aber fragst du dann danach, ob die Mieter, wenn sie der Modernisierung nicht zustimmen, mit weiteren Kosten belangt werden können? Denn sie müssen der Modernisierung zustimmen, können, wie bereits erwähnt, Miete mindern bei Lärm, Beeinträchtigung der eih´genen Wohnung, etc. Oder fragst du, ob die Mieter mit weiteren Kosten belangt werden können, wenn sie sich unkooperativ den Handwerkern gegenüber verhalten?
Um welche Kosten genau geht es dabei? Solange du mit Klage drohst, entstehen dir keine Kosten, erst wenn du über einen RA gehen musst, fallen deinerseits Kosten an. Diese kannst du geltend machen, wenn es zu einem Gerichtsprozess käme und du gewinnen würdest.
Das ist aber alles sehr vage und fiktiv - sinnvoll scheint es mir, den Mietern die Ängste zu nhmen - viele befürchten horrende Mietpreiserhöhungen, Lärm, Schmutz, monatelange Modernisierungsmaßnahmen, eventuell sogar den Verlust der eignen Wohnung.
Je genauer du darauf eingehst, was gemacht werden soll und warum (z.B. nicht in der Absicht, dass Haus dann zu verkaufen sonder um z.B. die feuchten Wände im Treppenhaus trochen zu legen, etc.) desto wahrscheinlicher, dass die Mieter einsehen, dass etwas getan werden muss und kooperieren.
Bei bockigen Parteien kannst du auch von dir aus eine Minderung der Miete anbieten - sowas kommt gut an und entschärft eine Situation eventuell noch vor der Eskalation + steht den Mietern ohnehin zu.
Viele Grüße,
Nina
Hallo,
die Frage bleibt - wozu? Die Mieter haben es zu dulden. Wenn man die Duldung einklagen muß (wobei man dann die Maßnahme wohl auf längere Zeit vergessen kann), bezahlt die Verfahrenskosten derjenige, der verliert (wobei ich mir kaum einen Fall vorstellen kann, in dem der Vermieter verliert, aber vor Gericht und auf hoher See…).
Die Kosten für einen Vermieterrechtschutz sind imo nicht umlagefähig, daraus würde ich folgern, daß auch Kosten, die sie tragen würde nicht umlagefähig sind.
Cu Rene