Kosten bei Absage von Wohnungskauf

Ich habe nur per email einem Makler zugesagt eine bestimmte Eigentumswohnung zu kaufen. Er wollte nur zunächst eine Bestätigung per email. Der Eigentümer selbst ist derzeit nicht da und daher soll ein Notartermin dann bestellt werden. Ich spiele mit dem gedanken doch wieder abzusagen, weil vieles in der Wohnung renoviert werden muß. Entstehen mir dadurch Kosten? Notar oder Makler bwz. mache ich es schriftlich.

Hallo,

Anspruch auf Ersatz von Kosten (Aufwendungsersatz) hat der Makler nur, wenn dies vereinbart ist (§ 652 BGB).

Ist den überhaupt schon ein Notar mit einem Vertrag(-sentwurf) beauftragt? Wenn ja, ist die Frage vom wem. Wenn du den Notar nicht direkt beauftragt hast oder der Makler dies mit deiner Zustimmung (Auftrag) getan hat, dann solltest du auch nicht dafür bezahlen müssen (da ist aber besser immer der Einzelfall zu prüfen!)

Natürlich ist es immer gut etwas Schriftliches in der Hand zu haben. Besonders dann, wenn die „Zusage“ ebenso erfolgt ist. Sag’ also besser schriftlich ab.

Hallo vielen Dank für Deine prompte Antwort. Ich habe erst heute morgen dem Makler telefonisch zugesagt und dann per email geschrieben, daß ich die Wohnung nehmen möchte und er einen Notartermin ausmachen soll. Das wollte der Makler so.
Ich war mir danach immer noch etwas unsicher und nun steigen meine Bedenken an bei der Durchkalkulierung der Renovierungskosten. Der Makler hat mich recht geschickt gedrängt auf einen anderen Interessenten verwiesen. Das hat mich leider (ich bin nicht unschuldig) sehr unter Druck gesetzt. Weil die Lage eigentlich schön ist, aber der Zustand der Wohnung ist leider nicht gut.
Was kann ich ihm denn schreiben und kann es wieder ein email sein? Ich wollte am Wochenende alles nochmal durchgehen und am Montag absagen, wenn ich sehe, daß mir die Kosten und die Arbeit zuviel wird (Erst jetzt dämmert es mir, daß ich evtl. die Badewanne erneuer muß und die Toilette. Der Makler wird natürlich sauer sein, aber das muß ich wohl in Kauf nehmen und ich möchte natürlich nicht draufzahlen. Glaubst du daß er Notar sofort einen Vertrag aufsetzt? Der Termin soll erst in ca. 14 Tagen sein.

Vielen Dank für den kompetenten Rat, ich bin nämlich gerade sehr unsicher.

Mit freundlichem Gruß

Kleinelli

Du solltest dem Makler SOFORT deine Bedenken mitteilen. Am besten telefonisch und dann schriftlich (E-mail) oder umgekehrt. Außerdem SOLLTEST du darauf hinweisen, dass der Makler (noch)keinen Kaufvertragsentwurft in Auftrag gibt. Hat er es bereits getan, sollen er ihn stoppen!

Normalerweise sind Notare recht zügig, aber noch am selbsten Tag erscheint unwahrscheinlich. Apropos Notar: Lass dir den Namen geben und rufe da sicherheitshalber selbst noch einmal an.

Im Übrigen: Badewannen und Toiletten kosten nicht die Welt. Frag doch einfach mal einen Fachmann, was so etwas in deinem Fall kosten würde (kannst du ggf. ja auch noch runterverhandeln). Apropos verhandeln - hast du etwa darauf verzichtet, weil der Verkäufer gerade mal nicht erreichbar ist?

Hallo troubleshooter,

das Problem ist, daß mir die Wohnung teils gefällt, teils habe ich meine Bedenken, sage ich jetzt ab, dann ist der andere Interessent dran. Ich werde also trotz Risiko der Kosten wohl wenigstens bis Montag abwarten.

Es schreckt mich die Arbeit die da zu machen ist, weil ich gerade auch viele andere Termine habe und daher dann noch mehr zu tun habe. Bis Montag will ich wenigstens warten. Kostet ein Notar denn viel?

Verhandelt habe ich übrigens. Ich habe 3000 Euro heruntergehandelt. Die Wohnung ist geschätzt worden und ich habe sie sozusagen zum Verkehrswert kaufen können eben weil sie renoviert werden muß. Wände Böden etc. Danke für den Tipp mit der Badewanne. Habe vorher auch mit jemand anderem gesprochen, der Ferienwohnungen vermietet und der meinte auch, daß der Preis ok ist. Es ist also die Arbeit und es ist eine recht kleine Wohnung 46 qm. 10 qum mehr wären mir auch lieber gewesen, aber genau das passende zu finden ist auch eine Kunst. Also finde ich mich wohl damit ab, wie es ist und werde sie wohl nehmen. Muß halt meine Ängste wohl überwinden.

Überhaupt danke ich dir für die vielen Hinweise und Tipps.

Liebe Grüße und vielen Dank

Kleinelli

Wenn die Whg „jetzt schon“ zu klein ist, solltest du ggf. auch die Vermietbarkeit achten (Nachfrage, erzielbare Miete), damit dir das Ding später mal nicht u.U. ein Klotz am Beim wird.

Im Übrigen: Was heißt viel, ist doch relativ. Ich denke mal so bis max. 200 €, je nach Umfang. Allerdings ohne was schriftliches von dir könnte der Makler ein Problem bekommen. Oder eben auch nicht, wenn es der „Hausnotar“ ist. Die berechnen häufig dem Makler für übereilige Verträge gar nichts.