Servus,
also mir ist nicht ganz klar warum er sich denn nicht gesetzlich krankenversichern lassen kann, aber egal, wenn dass so ist müsste er das der Arge auch nachweisen.
Wenn dieser Nachweis erbracht ist müssen noch die tatsächlich anfallenden Kosten nachgewiesen werden und dann sehe ich nur noch ein Problem dabei. Das Problem könnte bei euch noch werden dass deinem Sohn eigtl. gar keine Kosten entstehen, er ist ja quasi familienversichert und deine Kosten kann er nicht beantragen. Wenn es aber als seine Kosten anerkannt wird dürfte es keine weiteren Probleme geben das Geld wenigstens zukünftig zu bekommen.
Rückwirkend wird es sehr wahrscheinlich keine Zahlungen der Arge geben! Außer, dein Sohn hat bereits aus dem Grund Widerspruch gegen die bestehenden Bescheide eingelegt. Sonst zählt immer das Datum der Antragstellung auf die bestimmte Leistung. Es gibt mittlerweile Urteile die besagen dass Kosten für KV/PV voll zu übernehmen sind da man sonst unter den Lebenshaltungssatz rutscht und dies auch rückwirkend geschehen soll. Jedoch werden die meisten Argen diese Urteile nicht umsetzen da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt die nicht allgemein angewandt werden. Sollten sie es doch tun ist alles gut, sonst bleibt nur der Klageweg!
Das mit der Informationspflicht ist immer so ne Sache, vermutlich wurde deinem Sohn bei der Erstantragstellung ein kleines Heftchen ausgehändigt in dem ein paar allgemeine Informationen stehen. Es hätte euch zwar diese Fragen nicht beantworten können, wird aber von den Gerichten als Erfüllung der Informationspflicht anerkannt.
Ich hoffe es hat etwas weitergeholfen!
Gruß
Chriz86