Hallo,
habe meine Fahrtkosten in Höhe von 13,20 EUR und eine Pauschale von 10 EUR bei der BG geltend gemacht.
Es wurde abgelehnt.
Bei den Fahrtkosten handelt es sich nicht um Fahrtkosten zur Ärztlichen behandlung, sondern um Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Unfallanzeige.
Als Grund für die Ablehnung wurde eine fehlende Rechtsgrundlage angegeben.
Ich solle versuch das Geld beim Arbeitgeber wieder zu bekommen.
Was soll ich nun tun und besteht die Möglichkeit das mir der Arbeitgeber diese Kosten erstattet?
Arbeitgeber ist diesen diesen Fall ein Maßnahmenträger, wo ich von Seiten der ARGE eine Maßnahme zugewiesen bekam.