Kosten bei Einfuhr eines Tablet PC

Hallo zusammen!

Ich bin schon seit einer Stunde auf der Suche nach einer klaren Antwort, werde aber irgendwie nicht schlauer. Verstehe ich das richtig?

  1. a) Wenn ich einen Tablet PC für unter/bis 430€ bei Einreise (aus nicht EU Land; per Flugzeug) mitführe, muss ich ihn nicht angeben und die Einfuhr ist kostenlos?

  2. b) Wenn er mehr kostet muss ich ihn beim Zoll als Import anmelden?

  3. Welche Gebühren fallen an?

  4. a) Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer?): 19% und

  5. b) Zollgebühren? Wie hoch sind die, auf der Zollseite blicke ich nicht durch…

  6. Was ist wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe? Zählt dann der Neupreis oder Wiederverkaufswert und reicht der Nachweis z. B. durch ebay Ausdruck?

Vielen Dank
Wookie

  1. korrekt! muss ihn nicht angeben und die Einfuhr ist kostenlos. Erst über 430 EUR muss man bei der Einreise anmelden.

  2. Es zählt der gebrauchte Kaufpreis. Also am BEstern ebay-Screenshot/ Paypalzahlung vorlegen können.

Generell 430 nur bei Einreise, nicht bei Postversand.

Hallo,

es gilt laut Zoll.de Reisefreigrenzen:

andere Waren

bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

Im Klartext: Beil Flugreisen ist der Tablet PC zollfrei, wenn er nachweisbar (Rechnung Verkäufer + Zahlungsbeleg !) unter 430 EURO gekostet hat.

Aber Achtung:

Auch andere außerhalb gekaufte Waren gehören zu dem Freiwert. Kaufst du also PC + Jeans und kommst auf 450 EURO so musst du verzollen. Dann gilt pauschal 17,5 % für Zoll+MWST auf den gesamtwarenwert ! du zahlst dann also 78,75 EURO auf die 450 EURO Wert.
Diese Pauschalverzollung geht nur bis Gesantwarenwert 700 EURO. Bist du da auch drüber fällt Zoll (je nach Ware 0-15%) + 19% MWST an.

Zum Ausgang:

Bist du nachweisbar unter den 430 EURO kannst du den grünen Ausgang benutzen. Bist du drüber - rot und verzollen. Achtung: Auch beim gründen wird kontrolliert (Stichproben). Vor allem wenn Flieger aus „Einkaufsländern“ kommt. Unterschätze den Zoll nicht: die haben ein Blick wer nervös ist…

LG

Aber Achtung:

Auch andere außerhalb gekaufte Waren gehören zu dem Freiwert.
Kaufst du also PC + Jeans und kommst auf 450 EURO so musst du
verzollen. Dann gilt pauschal 17,5 % für Zoll+MWST

Warum darf ich da meine Freimenge nicht mehr nutzen? Ich dachte es verhält sich so:

  • Ein Gegenstand über 430€ -> Pech gehabt, es wird keine Freimenge angerechnet!
  • Zwei Gegenstände (einer über 430€) -> Der billigere Gegenstand liegt in der Freimenge und nur der Teure muss versteuert werden

Oder habe ich da was missverstanden?

Gruß
Wookie

Hallo Wookie

Hier zuerst der link für die Reisefreimengen bei Heimreise aus einem Drittland:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkeh…

Die Freigrenzen für Importe aus einem Drittland sind angehoben worden.
Jede Person über 15 Jahre darf Waren im Wert von max. 430 Euro zollfrei einführen, unter 15 Jahre 175 Euro. Das gilt für Flug- und Seereisen (Landreisen: siehe link).

Sie sollten den Warenwert jedoch mittels Belegen (Kassenbons) nachweisen können.

Ganz wichtig: Jeder Artikel muss fest einer Person zugeordnet werden.

Beispiel 1, optimale Ausschöpfung der Freigrenzen:
bei einer Reise als Familie, Vater, Mutter, Tochter 12 Jahre, kann die Frau und der Mann jeweils ein Notebook mit einem Wert von max. 430 Euro und die Tochter z. B. eine Digitalkamera im Wert von 175 Euro - jeweils nachgewiesen mit dem Kassenbon - zollfrei einführen.
Dann darf aber sonst nichts mehr mitgebracht werden, denn die Freigrenze wäre für jede Person voll ausgeschöpft.

Beispiel 2, so geht es nicht
bei einer Reise als Ehepaar ist es jedoch nicht möglich ein Notebook mit einem Wert von 480 Euro zollfrei einzuführen. Selbst dann nicht, wenn sonst keine weiteren Artikel mitgebracht werden.
Man kann also die Freigrenzen der beiden Personen von jeweils 430 Euro nicht zu einem Artikel zusammenziehen.

Beispiel 3, ebenfalls zu beachten
Ein Ehepaar darf pro Person 1Liter Spirituosen zollfrei einführen. Sie kaufen 2 Flaschen mit 0,7L und eine Flasche mit 0,5L, also zusammen sind es 1,9L, also weniger als 2,0L
Der Mann oder die Frau müssten dann die 0,5L-Flasche beim Zoll anmelden, weil dieser Artikel die Freigrenze der Einzelperson überschreitet.

Also, Ihre Frage: ein Tablet-PC dürfte zur Postion 8471, Unterposition 30 gehören → 8471 30
einordnung siehe bitte hier:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/meas…

Auf Waren dieser Zuordnung ist der Drittlandszollsatz 0,00% (also kein Zollsatz)

Also, falls man solch ein Teil von einer Seereise oder Flugreise aus einem Drittland mitbringt, und der nachgewiesene Wert 430 Euro nicht übersteigt, dann braucht man tatsächlich keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.

Kostet das Teil aber z. B. 500 Euro, dann muss man die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% (so hoch wie die MWSt.) für den gesamten Betrag bezahlen. Wie oben erwähnt fällt aber kein Drittlandszollsatz an.

Freundliche Grüße
Espressomaker

Hallo,

ergänzend:

Die Freimenge 430 EURO gilt für alle mitgebrachten Waren insgesamt. Sonst könnte ich ja für tausende EURO Waren mit dem Argument einführen, dass es sich um verschiedene Waren handelt. Das ZTollrecht ist da eindeutig: Pro Reisender. Es geht also auch nicht zu sagen ein I Phone für 600 EURO gehört dir und deiner Frau. Ein Ware ist für die Freigrenzen nicht fiktiv teilbar.

LG

Hallo!

bzgl. Frage 1: Bei der Einreise über den See- oder Luftweg in die Europäische Union dürfen Sie Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 430 Euro zollfrei in die EU eingführen

bzgl. Frage 2 und 3: Der Standard-Zollsatz für einzuführende Waren (entweder neu oder gebraucht) mit einem Warenwert von 430 - 700 Euro, liegt bei 15 Prozent, zu den Steuersätzen bestimmter Waren gibt es allerdings viele Ausnahmeregelungen z.B. für Alkohol, Kraftstoffe, Parfüm, Zigaretten etc.

  • eine Übersicht dieser unterschiedlichen Steuersätze finden Sie unter www.zoll.de

Werden Waren im Wert über 700 Euro in die EU importiert muss alles voll versteuert werden. Zu den in Deutschland üblichen 19 Prozent MwSt muss die importierte Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert werden. Der Warenzollsatz liegt zwischen 2% und 15 %. Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder beispielsweise bei 15 % und für Kleidung bei 3 %.

Quelle: http://www.sellpage.de/zollbest3.htm

MfG

Hallo,

ich versuche es mal einfach zu machen:

Hallo zusammen!

Ich bin schon seit einer Stunde auf der Suche nach einer
klaren Antwort, werde aber irgendwie nicht schlauer. Verstehe
ich das richtig?

  1. a) Wenn ich einen Tablet PC für unter/bis 430€ bei Einreise
    (aus nicht EU Land; per Flugzeug) mitführe, muss ich ihn nicht
    angeben und die Einfuhr ist kostenlos? - Richtig

  2. b) Wenn er mehr kostet muss ich ihn beim Zoll als Import anmelden? - Auch richtig!

  3. Welche Gebühren fallen an?

  4. a) Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer?): 19% - Ja

und

  1. b) Zollgebühren? Wie hoch sind die, auf der Zollseite blicke ich nicht durch… - Keine Tragbare Datenverarbeitungsgeräte mit einem Gewicht von weniger als 10 kg WTN 8471… = Zollsatz 0 %

  2. Was ist wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe? Zählt dann der Neupreis oder Wiederverkaufswert und reicht der Nachweis z. B. durch ebay Ausdruck?

Der sogenannte Transaktionswert also der Wert der Ware bei passieren der EU Grenze.
Wert lt. Rechnung + Fracht + Versicherung

Vielen Dank
Wookie

Grüsse
Zolli