Hallo Wookie
Hier zuerst der link für die Reisefreimengen bei Heimreise aus einem Drittland:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkeh…
Die Freigrenzen für Importe aus einem Drittland sind angehoben worden.
Jede Person über 15 Jahre darf Waren im Wert von max. 430 Euro zollfrei einführen, unter 15 Jahre 175 Euro. Das gilt für Flug- und Seereisen (Landreisen: siehe link).
Sie sollten den Warenwert jedoch mittels Belegen (Kassenbons) nachweisen können.
Ganz wichtig: Jeder Artikel muss fest einer Person zugeordnet werden.
Beispiel 1, optimale Ausschöpfung der Freigrenzen:
bei einer Reise als Familie, Vater, Mutter, Tochter 12 Jahre, kann die Frau und der Mann jeweils ein Notebook mit einem Wert von max. 430 Euro und die Tochter z. B. eine Digitalkamera im Wert von 175 Euro - jeweils nachgewiesen mit dem Kassenbon - zollfrei einführen.
Dann darf aber sonst nichts mehr mitgebracht werden, denn die Freigrenze wäre für jede Person voll ausgeschöpft.
Beispiel 2, so geht es nicht
bei einer Reise als Ehepaar ist es jedoch nicht möglich ein Notebook mit einem Wert von 480 Euro zollfrei einzuführen. Selbst dann nicht, wenn sonst keine weiteren Artikel mitgebracht werden.
Man kann also die Freigrenzen der beiden Personen von jeweils 430 Euro nicht zu einem Artikel zusammenziehen.
Beispiel 3, ebenfalls zu beachten
Ein Ehepaar darf pro Person 1Liter Spirituosen zollfrei einführen. Sie kaufen 2 Flaschen mit 0,7L und eine Flasche mit 0,5L, also zusammen sind es 1,9L, also weniger als 2,0L
Der Mann oder die Frau müssten dann die 0,5L-Flasche beim Zoll anmelden, weil dieser Artikel die Freigrenze der Einzelperson überschreitet.
Also, Ihre Frage: ein Tablet-PC dürfte zur Postion 8471, Unterposition 30 gehören → 8471 30
einordnung siehe bitte hier:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/meas…
Auf Waren dieser Zuordnung ist der Drittlandszollsatz 0,00% (also kein Zollsatz)
Also, falls man solch ein Teil von einer Seereise oder Flugreise aus einem Drittland mitbringt, und der nachgewiesene Wert 430 Euro nicht übersteigt, dann braucht man tatsächlich keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
Kostet das Teil aber z. B. 500 Euro, dann muss man die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% (so hoch wie die MWSt.) für den gesamten Betrag bezahlen. Wie oben erwähnt fällt aber kein Drittlandszollsatz an.
Freundliche Grüße
Espressomaker