Ich bin Opfer entweder meiner eigenen Naivität oder eines unseriösen Maklers. Im November habe ich mich zum Kauf eines Hauses entschieden. Der Makler schickte mir sofort eine Kaufabsichtserklärung und vereinbarte mit unserer Zustimmung einen Termin bei einem vom Verkäufer empfohlenen Notar. Der Vertragsentwurf kam dann auch nach wenigen Tagen. Wir haben die Erklärung unterschrieben erstens, weil wir mit der Bank unsere Finanzen klären mußten und zweitens, weil der Verkäufer schnell was Neues suchen mußte und wir ihm nicht im Wege stehen wollten. Einige Tage später und erst auf Anfrage haben wir die Baupläne erhalten. Dort haben wird erstmals erfahren, daß es sich beim Objekt um ein OKAL-Fertighaus aus den 70er Jahren handelt. Im Exposé stand nichts dergleichen und auch das Baujahr 1980 wurde fälschlicherweise angegeben. Bei zwei Hausbesichtigungen wurde von der soliden Bausubstanz im Keller gesprochen, aber nichts von Fertigbauweise auf diesem Fundament.
Aufgrund dieser neuen Kenntnisse haben wir dann den Notartermin abgesagt und sind nach einer kurzen Bedenkzeit ganz vom Kauf zurückgetreten. Die Tatsache, daß uns sowohl Makler als auch Verkäufer die Wahrheit hartnäckig verschwiegen haben, ließ uns vermuten, daß sie auch wirklich etwas zu verbergen hatten. Wir hatten kein Vertauen in das Haus mehr.
Diese Woche haben wir eine Rechnung vom Makler in Höhe von 1,100 Euro erhalten. Diese setzt sich zusammen aus folgenden Posten:
- Vertragsentwurf durch Notar 950 Euro
- 3,5 Std. Arbeitszeit durch den Makler 175 Euro
Der Vertragsentwurf enthielt auf der ersten Seite zwar (fehlerhafte—es hat keiner gefragt) Angaben über uns, ansonsten betraf der Text nur das Haus. Mit anderen Worten der Vertrag wird mit Ausnahme der ersten Seite für einen späteren Kauf nochmal benutzt. Mir ist klar, daß der Käufer die Kosten für den Vertragsentwurf trägt, unter diesen Umständen scheint mir aber der Preis unangemessen hoch zu sein. Eigentlich hat er nur einen Anruf getätigt.Außerdem haben wir das Haus ja nicht gekauft.
Dem Makler haben wir keinen Auftrag erteilt. Die Courtage i.H.v. 5,8% wäre erst nach Vertragsunterschrift fällig geworden. Möglicherweise steht im Kleingedruckten, daß ein Gespräch mit ihm reicht, um einen Auftrag zu erteilen. Heißt das aber, daß er seine Arbeitszeit zusätzlich zur vereinbarten Provision uns in voller Höhe à 50 Euro die Stunde in Rechnung stellen kann?
Wir sind nicht nur über den Verlust des Hauses enttäuscht. Wir haben auch durch ein Täuschungsmanöver viel Ärger bekommen und jetzt auch noch extreme Kosten. Kann man sich wirklich nicht schützen vor diesen Leuten? Muß ich wirklich diese Rechnung bezahlen?
Vielen Dank für Tips!
Andreas
wir die Baupläne erhalten. Dort haben wird erstmals erfahren,
daß es sich beim Objekt um ein OKAL-Fertighaus aus den 70er
Jahren handelt. Im Exposé stand nichts dergleichen und auch
das Baujahr 1980 wurde fälschlicherweise angegeben. Bei zwei
Schnellstens zum Anwalt, evt. liegt hier eine arglistige Täuschung vor. Hier sollte man nicht ohne fachkundige Hilfe rumverhandeln.
Hallo Andreas!
Kann man sich wirklich nicht schützen vor diesen Leuten?
Man kann sich sehr wirksam schützen:
- Man betrachtet ein Makler-Exposé als wertloses Papier.
- Man beauftragt einen Architekten mit der Besichtigung der Immobilie, bevor man an den Kauf denkt.
- Nach sachkundiger Begutachtung der Immobilie bietet man einen Kaufpreis an. Der Betrag, den man maximal zu zahlen bereit ist, enthält bereits den Maklerlohn. Das teilt man auch dem Verkäufer und dem Makler mit. Maklerlohn ist frei verhandelbar und mindert unmittelbar den Kaufpreis. Als Alternative bezahlt der Verkäufer den von ihm beauftragten Makler. Was die beiden miteinander vereinbaren, muß den Käufer nicht interessieren.
Die Vorgehensweise mit einem Architekten an Deiner Seite birgt das Risiko, daß Du für die Begutachtung einer Immobilie zahlst, die Du letztlich nicht kaufst. Wenn Du aber eine Immobilie kaufst und Du wirst dabei von einem Architekten beraten, der auch gleichzeitig Wertgutachter ist, wirst Du vorhersehbar sehr viel mehr Geld sparen, als der Fachmann kostete.
Am Rande: Du erwähnst ein Haus aus den 70ern. Will man ein 30 Jahre altes Haus z. B. in Heizungstechnik und thermischer Isolation auf einen aktuellen Stand bringen, bleibt an brauchbarer Substanz nicht viel mehr als ein Rohbau übrig, falls man sich hinsichtlich Feuchtigkeitssperre unter dem Fundament mit dem früher üblichen Stand zufrieden gibt und falls man den früher üblichen Grundrissen etwas abgewinnen kann. Mit anderen Worten: Ältere Immobilien beziehen ihren Wert aus der Lage, aber kaum aus der Bausubstanz. Das sieht nur anders aus, wenn es sich um architektonische Schmuckstücke handelt, aber nicht bei 08/15-EFH.
Gruß
Wolfgang
Hallo
auch ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen, die Rechnung erst mal nicht bezahlen.
Die Vorgehensweise ist eigentlich unkorrekt, bei Verkauf eines Hauses sollte schon erwähnt werden, dass es sich um ein Fertighaus handelt.
Als Käufer sollte man natürlich auch mal fragen…
Schönes Weihnachtsfest
Herzlichen Dank für Eure Tips. Wir haben tatsächlich mittlerweile eine Anwältin genommen.
Die Hinweise sind wirklich nützlich und ich werde sie bei der weiteren Haussuche bedenken.
Ich finde es sehr interessant, daß Eure Postings Empfehlungen enthalten, wie man sich beim Kauf allgemein verhalten sollte. Dabei ging es mir um den Fall eines Nichtkaufs. Wenn ich Anwalt/Architekt/Ingenieur beauftrage, habe ich noch mehr Kosten. Anscheinend muß ich auch den Makler bezahlen, auch wenn ich gar nicht will. Verkehrte Welt, wie ich finde. Das sollte alles Sache der Bank sein, wie in anderen Ländern auch. Die Suche nach einem Haus zum Kaufen ist scheinbar eine sehr kostspielige Angelegenheit.
Besten Dank nochmal.
Andreas
Hallo Andrew!
Ich finde es sehr interessant, daß Eure Postings Empfehlungen enthalten, wie man sich beim Kauf allgemein :verhalten sollte.
Beim bereits mißglückten Kauf kann nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden. Hättest Du von Anfang an sachkundige Hilfe in Anspruch genommen, bräuchtest Du jetzt keinen Anwalt.
Wenn ich Anwalt/Architekt/Ingenieur beauftrage, habe ich noch mehr
Kosten.
Wenn Du einen Architekten engagierst, kostet dieser Mensch natürlich Geld. Es geht aber um die vermutlich größte Investition Deines Lebens. Dabei können Fehler unterlaufen, die Dich finanziell schwer belasten oder sogar ruinieren, vom Ärger ganz zu schweigen. Dagegen ist rechtzeitige sachkundige Beratung vergleichsweise spottbillig. Es fängt schon beim Kaufpreis an. Wenn der Architekt einen Tausender kostet, der Kaufpreis der Immobilie sich aber aufgrund seiner Beratung um einen hohen 5stelligen Betrag oder gar mehr senken läßt, wirst Du gewiß dem Tausender für den Architekten nicht mehr hinterher trauern.
Verkehrte Welt, wie ich finde. Das sollte alles Sache der Bank sein, wie in anderen Ländern auch.
Wie kommst Du auf die Idee, daß Geldverleiher Detailkenntnisse über z. B. Wandaufbauten, Feuchtigkeitssperren und Abwassersysteme haben und Wertgutachten erstellen können? Ein Banker muß für solche Aufgabe genau wie Du einen Architekten beauftragen. Selbst wenn ein Geldhaus über eigene Fachleute verfügt, sind sie für Dich als Käufer die falsche Adresse. Die Interessenlage einer Bank muß nicht unbedingt mit Deinen Interessen deckungsgleich sein.
Die Suche nach einem Haus zum Kaufen ist scheinbar eine sehr kostspielige Angelegenheit.
Überhaupt nicht, es sei denn, man spart am falschen Ende.
Gruß
Wolfgang