Hallo,
folgendes Besipiel:
Ein Käufer kauft bei einem Internet-Auktionshaus eine Ware. Diese wird ihm, da geringer Wert als Maxibrief für 2,40 Euro zugesandt. Beim Auspacken stellt er fest, dass die Ware falsch ist.
Wenn er nun den Umschlag wieder zuklebt und einen Vermerk „zurück an Absender“ draufschreibt und einfach so zurück schickt, muss dann der Empfänger der Retoure nachträglich das Porto in Höhe von 2,40 Euro bezahlen oder kommt dann gar noch ein Strafporto hinzu?
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
Joerg
Hallo,
das „Strafgeld“ zahlt dann der Empfänger; wenn dieser sich allerdings weigert, die Sendung anzunehmen, zahlt das dann Strafgeld der Absender.
si
ganz praktisch
Hi!
Ein Käufer kauft bei einem Internet-Auktionshaus eine Ware.
Diese wird ihm, da geringer Wert als Maxibrief für 2,40 Euro
zugesandt. Beim Auspacken stellt er fest, dass die Ware falsch
ist.
Was hindert den Käufer, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und die falsch gelieferte Ware zu reklamieren?
Und auch gleich die Sache mit der Rücksendung und den Kosten zu klären? Ebenso wie den Austausch der Ware oder die Rückerstattung des Kaufpreises /der Rückversandkosten…
Oder in den AGB (bei gewerblichem Versender) nachzulesen, wie das geregelt ist?
Das wäre nur fair. Fehler kann ja jeder mal machen.
Grüße
kernig