Hallo zusammen,
wenn ein Vermieter die Schlösser im Haus tauscht (neues Schließsystem),
ist es dann zulässig, dass er dem (gewerblichen) Mieter die Kosten dafür auferlegt? (Initiative geht vom Vermieter)
Vielen Dank!
Hallo zusammen,
wenn ein Vermieter die Schlösser im Haus tauscht (neues Schließsystem),
ist es dann zulässig, dass er dem (gewerblichen) Mieter die Kosten dafür auferlegt? (Initiative geht vom Vermieter)
Vielen Dank!
Hallo,
da dies anscheinend zur Aufwertung des Gebäudes gemacht wurde und nicht aus Gründen, die der Mieter verursacht hat (Schlüsselverlust, Beschädigung o.ä.), kann er dies sicher nicht 1:1 auf den Mieter umlegen. Wenn er es doch tun will, würde ich ihn darauf hinweisen, dass die Schlösser dann ja logischerweise in meinen Besitz übergehen und ich sie ausbauen und mitnehmen kann, wenn ich mal ausziehe. Vielleicht wird ihm dann ja bewusst, was er da gerade für einen Quatsch verzapft. Aber versuchen kann man es ja mal… :-/
LG
Claudia