hallo!
Angenommen im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde eine Blutabnahme angeordnet, in die einwilligt wurde. Die betreffende Person hat ausgesprochen gute Venen, an welchen jede/r Auszubildende/r üben könnte. Der gerufene Arzt, stach jedoch nicht direkt in der Ellenbeuge, sondern seitlich unterhalb, wo die Haut wesentlich dicker ist. Schon während der Abnahme zeichnete sich oberhalb der Einstichstelle eine Beule ab. Anstatt die Nadel rauszuziehen, bohrte der Arzt nach. In den darauffolgenden Tagen hatte traten nicht nur Schmerzen und ein massives Hämatom von 13cm Länge und 5 cm Breite auf (was vom Hausarzt attestiert wurde), sondern auch daraus resultierende Bewegungseinschränkungen. Das Hämatom ist nach 6 Tagen immer noch deutlich sichtbar. Als beim damals anwesenden Polizeibeamten nach der Adresse des Arztes gefragt wurde, hat dieser von sich aus bemerkt, dass schon während der Abnahme über die ungewöhnlich ausgeprägte Schmerzhaftigkeit geklagt wurde. Nicht nur die betroffene Person, sondern auch deren Hausarzt ist der Meinung, dass das, was dieser Arzt vollbracht hat, unter Körperverletzung fällt. Demzufolge besteht die Überlegung Anzeige zu erstatten, ohne Schadensersatzforderung. Würden trotzdem evtl. Gerichts- bzw. Anwaltskosten der Gegenseite ggf. auf die geschädigte Person zurückfallen? Danke für die Einschätzung
Nein, eine Anzeige zu erstatten, kostet kein Geld. Auch einen Anwalt braucht man dafür nicht.
Im vorliegenden Fall wurde eine ärztliche Standardbehandlung nach der Schilderung nicht fachgerecht ausgeführt. Somit steht ggf. der Verdacht einer Körperverletzung im Raum.
Bei einer Anzeigeerstattung wird von seiten der Ermittlungsbehörden geprüft, ob ein strefrechtlicher Verstoß im Raum steht. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Ermittlungen und deren Aufwand, wenn nicht wissentlich ein falsche Anschuldigung erhoben wird, können nicht kostenpflichtig gemacht werden.
Auch ein Anwalt von seiten des Anzeigeerstatters ist nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Der Marienkäfer
hallo! erst mal danke für die Auskunft. Aber was wäre, wenn sich dieser Arzt einen Anwalt nimmt und es auf eine Verhandlung ankommen lässt. Gerüchten zur Folge wäre, wenn man kein Schmerzensgeld verlangt, die Staatsanwaltschaft der Kläger und würde somit auch die Verfahrenskosten zahlen, da es sich dann um einen Straf- und nicht um einen Zivilprozess handelt. Ist das so? Oder bleibt der/die Geschädigte evtl. doch auf irgendwelchen Kosten sitzen?
Hallo,
eine Strafanzeige, die evtl. darauffolgende Verhandlung und auch die Zeugenentschädigung kosten den Anzeigeerstatter nichts. Möglich wäre ein Rückgriff auf den Anzeiger nur dann, wenn er wider besseres Wissens einen Menschen angezeigt hat. In deinem Fall wäre das z.B. der Fall, wenn das Hämatom aufgrund eines Sturzes entstanden wäre und dennoch der Arzt angezeigt würde.
Gruss
Iru