Kosten bei streitigem Urkundenmahnverfahren

Hallo,
mal angenommen es wird bei einem Urkundenmahnverfahren Widerspruch eingelegt gegen die Forderungen und es kommt dann zur Ausführung des Verfahrens.
Wie hoch sind dann die Kosten und wo kann man das nachlesen. Also ich meine jetzt nicht die Mahnkosten, die sich bis 900€ auf 23€ belaufen, sondern erst die Kosten, die entstehen, wenn der Gläubiger wirklich widerspruch einlegt und dann wirklich „Verhandlungen“ stattfinden.

Huhu!

Bei einem Gegenstandswert bis € 900, zahlt man insgesamt drei Gerichtsgebühren à € 45, also € 135,- (abzüglich der bereits gezahlten € 23,- für das Mahnverfahren). Das steht in Nr. 1210 KV GKG.

Anwaltskosten entstehen in folgender Höhe

84,50 - 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG)
78,00 - 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG)
20,00 - Pauschale für POst und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG)
34,68 - 19% Merkelsteuer (Nr. 7008 VV RVG)