Kosten bei Widerruf wenn kein Maklermandat?

Guten Tag,

durch ein besseres Angebot für Versicherungen habe ich innerhalb der gesetzlichen Frist 2 Versicherungen widerrufen. Nun will der Versicherungsmakler von mir Geld haben, da für sein Aufwand keinerlei Provisionen gegengerechnet werden können.
Es besteht jedoch KEIN Maklermandat und er hat mich auch NIE über die Folgen eines Widerrufs (z.B. etwaige Kosten) aufgeklärt.

Ist es daher rechtens, dass er von mir Kosten verlangen kann?
Und gibt es ein Gebührenverzeichnis für Finanzdienstleister?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Pipsi,
zuerstmal würde mich interessieren, weshalb der Makler keinerlei Vertrag abgeschlossen hat!
Ohne diesen würde ich persönlich nie tätig werden!
Dann ist für mich schleierhaft wieso er nicht zum Zuge kam?
Ich habe 40 Jahre Berufserfahrung und kennen niemanden in D.der mir nur annähernd die Fachkompetenz bieten kann, als Normalbürger, wie ich sie habe.
Dann ist unerklärlich wieso er nicht ein besseres Angebot hatte, es sei denn Sie hatten eine Direktversicherung genommen oder HUK und DEBEKA?
Die sind nur billig und Vorsicht bei den Bedingungen, sind meistens schlechter!
Ansonsten gibt es hervorragende Software die alle Gesellschaften in D.vergleicht und ich kann immer das beste Angebot filtern.
Im Übrigen zu Ihrer Frage, er kann keine Forderungen stellen! OK!
Und es gibt kein Honorarverzeichnis für Finanzdienstl-
eister, unsere Beratung ist kostenfrei!

Nur die feine englische ist das ganze von Ihnen nicht!
Ich freue mich über eine Antwort.
MfG
Slowik

uten Tag,

durch ein besseres Angebot für Versicherungen habe ich
innerhalb der gesetzlichen Frist 2 Versicherungen widerrufen.
Nun will der Versicherungsmakler von mir Geld haben, da für
sein Aufwand keinerlei Provisionen gegengerechnet werden
können.
Es besteht jedoch KEIN Maklermandat und er hat mich auch NIE
über die Folgen eines Widerrufs (z.B. etwaige Kosten)
aufgeklärt.

Ist es daher rechtens, dass er von mir Kosten verlangen kann?
Und gibt es ein Gebührenverzeichnis für Finanzdienstleister?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo Slowik!

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Keine Ahnung warum er kein Maklermandat gemacht hat - für mich ist es ja auch besser so.
Aus reiner Vorsicht habe ich auf Anraten meines jetzigen Maklers das Mandat gekündigt, woraufhin der erste Makler SCHRIFTLICH bestätigt hatte, dass keines bestanden hat.

Und auf deinen Hinweis, dass das nicht die „feine Englische“ war, kann ich Folgendes sagen:
1.) ich hatte zunächst eine private Rente abgeschlossen und nun habe ich Riester. Mir war z.B. nie bewusst, dass sich die Riester nicht nur für „Geringverdiener“ lohnt, sondern auch z.B. für mich - weil ja jeder die jährliche Förderung von 154€ bekommt, wenn man 4% des Bruttoverdienstes einzahlt (nur bei Vielverdienern ist der Eigenanteil eben höher als bei Geringverdienern). Dazu hat mich der erste Makler z.B. nie hingewiesen, nicht mal das Thema angeschnitten.
2.) Die BU-Rente geht JETZT von meinem Bruttoverdienst ab, sodass ich dadurch noch Steuern sparen kann. Auch über diese Sache hat der erste Makler mich nie informiert.
Du siehst, dass ich bei meinem jetzigen Makler NICHT mal genau die selben Verträge abgeschlossen habe, sondern für mich Bessere.

Und ehrlich gesagt: ich hole mir generell immer mehrere Angebote ein, bevor ich was unterschreibe. Aber der erste Makler hat mich regelrecht zur Unterschrift gedrängt - auch das war mit Sicherheit nicht die „feine englische Art“.
Dafür muss er jetzt mit dem Widerruf leben.

Gruß, Pipsi

Hallo,
zu Riester muß ich sagen, das ich dies erst seit ungefähr einem Jahr anbiete,weil vorher zuvieles einfach verbesserungswürdig war, was die Bundesregierung ja auch gemacht hat.
Zum Ausdruck,"weil sich Riester ja nicht nur für Geringverdiener rentiert"ist zu sagen.
Die Menschen, die ich bisher beraten habe, wußten alle keinen Bescheid,obwohl sie teilweise Riester hatten.
Riester gleicht durch den Eigenanteil un die Förderung sowie die steuerliche Förderung alle Verschlechterungen der vergangenen 35 Jahre aus, die die Regierungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen haben. Und as sind einige. Somit stellt sich jemand mit Riester nicht besser, ergleicht im gegensatz zu dem der es nicht macht, nur diese schlechtere,geringere Rente aus. Sonst nix.
Aus dem Riester Vertrag kann man bis vor Ablauf 30% des eigenen Geldes auszahlen lassen. Wenn man es für es wohnwirtschaftliche Zwecke nützt sogar 100%. Wußten sie das? Dann wirk das wie Wohnrietsre, was von den Bausparkassen immer gerne als Alleinstellungsmerkmal mioßbraucht wird.
Dann würde mich mal interessierenbei welcher Gesellschft der Kolleg den Riester Vertrag gemacht hat?
Hat er Ihnen den Vergleich aus einem Vergelichsprogramm gezeigt?
Dann erwähnen sie sie könnten die BU vom Bruttolohn abziehen!
Ich verstehe das so, dass hier die Steuer mithilft! Richtig! Es also absetzbar ist.
Aber auch hier Achtung, nur wenn keine selbstständige BU ist, sondern über die 1.Schicht also Rürup mit einer Basisrente gekoppelt ist! Sonst geht da nix.
Freue mich auf eine Antwort.
Gruß Wolfgang Slowik

allo Slowik!

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Keine Ahnung warum er kein Maklermandat gemacht hat - für mich
ist es ja auch besser so.
Aus reiner Vorsicht habe ich auf Anraten meines jetzigen
Maklers das Mandat gekündigt, woraufhin der erste Makler
SCHRIFTLICH bestätigt hatte, dass keines bestanden hat.

Und auf deinen Hinweis, dass das nicht die „feine Englische“
war, kann ich Folgendes sagen:
1.) ich hatte zunächst eine private Rente abgeschlossen und
nun habe ich Riester. Mir war z.B. nie bewusst, dass sich die
Riester nicht nur für „Geringverdiener“ lohnt, sondern auch
z.B. für mich - weil ja jeder die jährliche Förderung von 154€
bekommt, wenn man 4% des Bruttoverdienstes einzahlt (nur bei
Vielverdienern ist der Eigenanteil eben höher als bei
Geringverdienern). Dazu hat mich der erste Makler z.B. nie
hingewiesen, nicht mal das Thema angeschnitten.
2.) Die BU-Rente geht JETZT von meinem Bruttoverdienst ab,
sodass ich dadurch noch Steuern sparen kann. Auch über diese
Sache hat der erste Makler mich nie informiert.
Du siehst, dass ich bei meinem jetzigen Makler NICHT mal genau
die selben Verträge abgeschlossen habe, sondern für mich
Bessere.

Und ehrlich gesagt: ich hole mir generell immer mehrere
Angebote ein, bevor ich was unterschreibe. Aber der erste
Makler hat mich regelrecht zur Unterschrift gedrängt - auch
das war mit Sicherheit nicht die „feine englische Art“.
Dafür muss er jetzt mit dem Widerruf leben.

Gruß, Pipsi

Hallo und frohe Weihnachten…

Der Makler begibt sich da auf sehr dünnes Eis, meiner Meinung nach ist er sogar schon reingefallen.
Ein Makler lebt ausschließlich von Provisionen. Wenn ein Vertrag nicht zustande kommt bzw. widerrufen wird ist das einfach das Berufsrisiko eines Maklers.

Ein „Honorar“ nimmt nur ein „Finanzberater“ der dafür jedoch von den Versicherungen dafür keine Provisionen erhält.

Das Verhalten des besagten Maklers ist meiner Meinung nach sittenwidrig.

Ich empfehle dringend denn Fall an die Bafin in Berlin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen)zu melden.

Viele Grüße
Mirko

Hallo Pipsi,

das Maklermandat haben Sie faktisch für diesen Auftrag mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag erteilt. Das ist aber nicht weiter schlimm, der Makler kann dafür von Ihnen nichts verlangen. Der Makler wird in der Regel von der Versicherungsgesellschaft seine Courtage bekommen, wenn der Vertrag nichts wird dann bekommt er nichts. Anders wäre das eventuell wenn Sie eine Honorarvereinbarung mit ihm unterschrieben hätten. Das ist aber bei Privatpersonen eher unüblich. Vielleicht hat er nur seinem Ärger darüber Luft gemacht das er sich einen Haufen Arbeit gemacht hat Ihnen eine für Sie passende Versicherung zu finden und Sie jetzt der Meinung sind Sie könnten das besser als er. Vielleicht reden Sie einfach noch mal mit ihm.

Sollte er darauf bestehen können Sie sich an den Berufsverband VDVM http://www.vdvm.de/ wenden bei dem seriöse Makler in aller Regel Mitglied sind,ansonsten einfach ignorieren. Auf dieser Homepage findet sich auch ein Liste von seriösen Maklern die sich einem „code of conduct“ unterworfen haben.
Darin steht unter anderem „Eine honorarpflichtige Dienstleistung, speziell eine Versicherungsberatung nach § 34 d Abs. 1 Satz 4 GewO, ist dem Versicherungsnehmer/Kunden gegenüber vor Leistungserbringung deutlich zu kommunizieren.“