Nett, dass Sie sich gemeldet haben, ist fürwahr nicht üblich. Bei meinen hunderten von Antworten ein einmaliger Vorgang. Vielen Dank. Unabhängig von der GVO Sache, sie sollte auf jeden Fall in das Grundbuch schauen, ob in irgendeiner Abt. des Grundbuches „Lasten“ vermerkt sind…da gibt es die abenteuerlichsten Sachen…Wegerechte…Starkstormkabel… Kontermination…usw. Viele Glück und eine schöne Vorweihnachtszeit. W. Brakhane
Hallo Tagauch,
Nine-Berlin hat dir bei wer-weiss-was eine Antwort mit dem Titel „Re^2: Kosten beim Grundstückskauf bis zurGVO-Genehmigung“ geschrieben.
Danke für die Antwort.
Da ich das Grundbuch noch nicht gesehen habe, weiß ich nicht, ob hier eine GVO-Genehmigung überhaupt notwendig wäre. Aber da das Grundstück vom Liegenschaftsfonds, also quasi vom Land Berlin verkauft wird, schätze ich die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Grundstück aus einer Enteignung stammen könnte, höher ein als bei anderen Grundstücken. Aber danke schon mal für die Einschätzung, somit ich für mich auch klar, daß ich mich hier nicht getäuscht habe und diese Klausel sehr merkwürdig ist. Mal sehen, was der Liegenschaftsfonds dazu zu sagen hat, sobald ich dort die zuständige Bearbeiterin erreicht habe.
Hallo, die Grundstücksverkehrsordnung (GVO) regelt auch
Ausnahmetatbestände (§ 2) in denen eine Genehmigung obsolet
ist. Ich weiß nicht, ob dieses für ihre Situation zutrifft.
Dennoch halte ich das von ihnen genannte Zeitfenster für zu
lang. Ich würde ihrerseits, da so ein Vertrag der notariellen
Beurkundung bedarf und Sie als Käufer den Notar wählen können,
würde ich Kontakt mit einem Anwalt/Notar, der so etwas schon
gemacht hat aufnehmen. Ggf. hilft ihnen die Anwaltskammer bei
Nennung eines Notars. Mit ihm würde ich im Vorfeld die
Sachlage erörtern.
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