Kosten beim Grundstückskauf bis zurGVO-Genehmigung

Hallo,

ich möchte ein Grundstück vom Liegenschaftsfonds kaufen. Dieser hat in seinem mir überlassenen KV-Entwurf eine Klausel drin, wonach ich erst vom KV zurücktreten kann, wenn die GVO-Genehmigung nicht innerhalb von 2,5 Jahren vorgelegt werden kann. Des weiteren sind die Erklärungen des Vertrages nicht von der Genehm. nach GVO abhängig, d.h. der Kaufpreis ist trotzdem schon zu zahlen, somit auch die Grunderwerbsteuer etc. Der Nutzen-/Lastenwechsel soll auch schon stattfinden, was ja bedeutet, daß ich das Grundstück für bis zu 2,5 Jahre nicht bebauen kann, falls eben die Genehmigung nicht erteilt wird und rückabgewickelt werden muß, aber schön Grundsteuer, Versicherung, Schneebeseitigung, Straßenausbaukosten etc. zahlen darf.

Meine Fragen:
1.) Ich habe noch nie von einer solchen Klausel gehört. Kennt das jemand? Ist das vielleicht nicht so unüblich wie ich meine?
2.) Sind 2,5 Jahre bis zur Erteilung einer GVO-Genehmigung üblich? Ich hatte eher was von einem halben Jahr gehört.
3.) Was haltet Ihr grundsätzlich von einer solchen Klausel? Ich habe gerade das Gefühl einer Weihnachtsgans.

Vorab schon mal danke für Eure Hilfe.

Nine

Finger weg
Wie Sie bereits erkannt haben, werden hier alle Kosten
auf Sie abgewälzt.
Ferner ist die Klausel dazu gedacht das hier egal wie es in 2,5 Jahren aussieht Sie bereits alle Provisionen bezahlt haben und nur Dritte den Nutzen des Vertrages haben.
Es ist fraglich hier noch einmal vom Geld zu sehen

sorry

Sorry…leider nicht mein Fachgebiet. Klingt aber in jedem Fall extrem merwürdig alles. Mal bei der Verbrauchenztrale anfragen?

Guten Morgen,

sorry, aber dies ist ein Thema, wo ich nicht wirklich viel Bescheid weiß. Hoffe, du bekommst von jmd. anderen eine fundierte Aussage noch.

Alles Gute,

viele Grüße TT

(P.S. Ich habe zwei Benutzernamen hier; daher bekommst du auf diese Frage ebenfalls von „TTfragt“ eine Antwort.)

Hallo,
diese Vertragsklausel würde ich so zwar akteptieren, das es ja um Ihr Rücktrittsrecht geht, Sie wollen aber gar nicht zurücktreten, wenn die Sache genehmigt wird. Also im Vertrag muss unabhängig von diesem Satz unbedingt stehen:
Dieser Vertrag wird erst rechtswirksam, wenn dem beurkundenden Notar die GVO Genehmigung vorliegt. Somit werden Kaufpreiszahlungen erst fällig, wenn diese Genehmigung erteilt wurde.

Wenn das so im Vertrag steht, ist der Vertrag schwebend unwirksam und die Grunderwerbsteuer wird erst fällig, wenn ein rechtswirksamer Vertrag vorliegt. Auf keinen Fall würde ich 2 Jahre oder länger warten, bis die Behörde die GVO Genehmigung erteilt hat und wenn diese nicht erteilt wurde, alles rückabwickeln müssen. Ferner könnten an die zu erteilenden Genehmigung Bedingungen geknüpft werden, die Sie nicht akzeptieren wollen.
Dies ist mein Rat aus Erfahrung.
MfG
PB

Hallo, die Grundstücksverkehrsordnung (GVO) regelt auch Ausnahmetatbestände (§ 2) in denen eine Genehmigung obsolet ist. Ich weiß nicht, ob dieses für ihre Situation zutrifft. Dennoch halte ich das von ihnen genannte Zeitfenster für zu lang. Ich würde ihrerseits, da so ein Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf und Sie als Käufer den Notar wählen können, würde ich Kontakt mit einem Anwalt/Notar, der so etwas schon gemacht hat aufnehmen. Ggf. hilft ihnen die Anwaltskammer bei Nennung eines Notars. Mit ihm würde ich im Vorfeld die Sachlage erörtern.

Danke für die Antwort.

Ja, ich kenne es auch so, daß der Vertrag bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam ist, und genau das will man hier scheinbar aushebeln. Warum ist mir nicht klar. Okay, dann habe ich ja den richtigen Riecher gehabt.

Danke für die Antwort.
Da ich das Grundbuch noch nicht gesehen habe, weiß ich nicht, ob hier eine GVO-Genehmigung überhaupt notwendig wäre. Aber da das Grundstück vom Liegenschaftsfonds, also quasi vom Land Berlin verkauft wird, schätze ich die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Grundstück aus einer Enteignung stammen könnte, höher ein als bei anderen Grundstücken. Aber danke schon mal für die Einschätzung, somit ich für mich auch klar, daß ich mich hier nicht getäuscht habe und diese Klausel sehr merkwürdig ist. Mal sehen, was der Liegenschaftsfonds dazu zu sagen hat, sobald ich dort die zuständige Bearbeiterin erreicht habe.

Hallo Nine,
ich möchte Dich bitten einen anderen Experten um Rat zu fragen, da sich mein Wissen nicht auf Immobilienkauf beschränkt.

LG
Hutsch

Hallo,
ein Vorschlag wäre noch, bei der Genehmigungsstelle -ich hoffe Sie kennen diese Stelle für Ihren Ort- mal nachfragen unter genauer Bezeichnung des Grundstücks, ob die Genehmigung bei einem Verkauf an Sie problemlos zeitnah erteilt wird. Wenn die Sache nämlich zu spannend gemacht wird, muss da ein Haken sein. Dann sollten Sie die Finger von dem Objekt lassen.
MfG
PB

1 Like

Nett, dass Sie sich gemeldet haben, ist fürwahr nicht üblich. Bei meinen hunderten von Antworten ein einmaliger Vorgang. Vielen Dank. Unabhängig von der GVO Sache, sie sollte auf jeden Fall in das Grundbuch schauen, ob in irgendeiner Abt. des Grundbuches „Lasten“ vermerkt sind…da gibt es die abenteuerlichsten Sachen…Wegerechte…Starkstormkabel… Kontermination…usw. Viele Glück und eine schöne Vorweihnachtszeit. W. Brakhane

Hallo Tagauch,

Nine-Berlin hat dir bei wer-weiss-was eine Antwort mit dem Titel „Re^2: Kosten beim Grundstückskauf bis zurGVO-Genehmigung“ geschrieben.


Danke für die Antwort.
Da ich das Grundbuch noch nicht gesehen habe, weiß ich nicht, ob hier eine GVO-Genehmigung überhaupt notwendig wäre. Aber da das Grundstück vom Liegenschaftsfonds, also quasi vom Land Berlin verkauft wird, schätze ich die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Grundstück aus einer Enteignung stammen könnte, höher ein als bei anderen Grundstücken. Aber danke schon mal für die Einschätzung, somit ich für mich auch klar, daß ich mich hier nicht getäuscht habe und diese Klausel sehr merkwürdig ist. Mal sehen, was der Liegenschaftsfonds dazu zu sagen hat, sobald ich dort die zuständige Bearbeiterin erreicht habe.

Hallo, die Grundstücksverkehrsordnung (GVO) regelt auch
Ausnahmetatbestände (§ 2) in denen eine Genehmigung obsolet
ist. Ich weiß nicht, ob dieses für ihre Situation zutrifft.
Dennoch halte ich das von ihnen genannte Zeitfenster für zu
lang. Ich würde ihrerseits, da so ein Vertrag der notariellen
Beurkundung bedarf und Sie als Käufer den Notar wählen können,
würde ich Kontakt mit einem Anwalt/Notar, der so etwas schon
gemacht hat aufnehmen. Ggf. hilft ihnen die Anwaltskammer bei
Nennung eines Notars. Mit ihm würde ich im Vorfeld die
Sachlage erörtern.


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ICH habe für die Antwort zu danken.
Laut Kaufvertragsentwurf ist das Grundbuch ansonsten lastenfrei. Mal sehen, ob ich dem Grundbuch entnehmen kann, daß das Grundstück schon mal im Besitz der DDR gewesen ist, denn dann liegt die Enteignung eines Ausgereisten sehr nahe. Danke nochmal.

Danke, das ist eine hervorragende Idee. Ich vermute, es ist das Amt für offene Vermögensfragen, aber das sollte sich herausbekommen lassen. Mal sehen, ob die solche Auskünfte rausrücken. Aber es ist auf jeden Fall einen Versuch wert.

Hallo,

wie bereits vermerkt, kann auch ich leider dir nicht in dieser Sache behilflich sein, tut mir Leid.

Viele Grüße,
TT

Hallo Nine,
speziell mit Grundstücksachen ist das immer so eine sache und kann im Streitfall ewig lange dauern!

Mein Rat: lass es sein. Grundstücke gibt es wie Sand am Meer!
Ole

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen.

Gruß,

twilight666

Hallo Nine,

Dein Eintrag ist zwar schon etwas älter, da ich jedoch aktuell mit einer ähnlichen Problematik konfrontiert bin, wollte ich mich kurz melden. Mir wurde vom selben Verkäufer ein Grundstück in Berlin zu nahezu identischen Konditionen (in Bezug auf die GVO Genehmigung) angeboten. Darf ich fragen, ob Du es in Deinem Fall geschafft hast, den Verkäufer zu einer Abänderung der Klausel zu überreden, oder es letztlich so akzeptieren musstest? Ist Dir daraus nachher ein Nachteil erwachsen?
Danke vorab und beste Grüße
Sebastian

ich möchte ein Grundstück vom Liegenschaftsfonds kaufen.
Dieser hat in seinem mir überlassenen KV-Entwurf eine Klausel
drin, wonach ich erst vom KV zurücktreten kann, wenn die
GVO-Genehmigung nicht innerhalb von 2,5 Jahren vorgelegt
werden kann. Des weiteren sind die Erklärungen des Vertrages
nicht von der Genehm. nach GVO abhängig, d.h. der Kaufpreis
ist trotzdem schon zu zahlen, somit auch die Grunderwerbsteuer
etc. Der Nutzen-/Lastenwechsel soll auch schon stattfinden,
was ja bedeutet, daß ich das Grundstück für bis zu 2,5 Jahre
nicht bebauen kann, falls eben die Genehmigung nicht erteilt
wird und rückabgewickelt werden muß, aber schön Grundsteuer,
Versicherung, Schneebeseitigung, Straßenausbaukosten etc.
zahlen darf.

Meine Fragen:
1.) Ich habe noch nie von einer solchen Klausel gehört. Kennt
das jemand? Ist das vielleicht nicht so unüblich wie ich
meine?
2.) Sind 2,5 Jahre bis zur Erteilung einer GVO-Genehmigung
üblich? Ich hatte eher was von einem halben Jahr gehört.
3.) Was haltet Ihr grundsätzlich von einer solchen Klausel?
Ich habe gerade das Gefühl einer Weihnachtsgans.

Vorab schon mal danke für Eure Hilfe.

Nine