Hallo Daniel,
ich seh grad, ich bin Dir die StBGebV noch schuldig geblieben.
Gehmers an.
FiBu und USt-VAn werden intern erledigt. Ich gehe davon aus, dass das Ergebnis davon für einen Jahresabschluss verwertbar ist; ich hatte auch schon Kandidaten, wo es einfacher (und damit billiger) war, alles nochmal neu reinzuklopfen, weil einfach zu viele Tretminen in der vorgelegten FiBu schlummerten.
Abschlussvorarbeiten und Inventur: Zeitgebühr; 19-46 € pro angefangene halbe Stunde. Wenn die FiBu tiptop abgestimmt und in einem verwendbaren Datenformat vorliegt, alle nötigen Nachweise zu den Salden der Bilanzkonten vorliegen, rechne ich mit etwa zwei Stunden. Also 76 - 184 €
Jahresabschluss: Gegenstandswert ist das Mittel zwischen berichtigter Bilanzsumme und Betrieblicher Jahresleistung. Im gegebenen Beispiel 200k Umsatz, 100k Gewinn (ohne die Bilanzsumme zu kennen) setze ich mal 150k an. Kostet 377 - 1.508 €
Anhang: Gegenstandswert w.o.; Kostet 75,40 - 452,40 €
Lagebericht: Gegenstandswert w.o.; Kostet 75,40 - 452,40 €
Die Steuererklärungen:
KSt: 270,80 - 1.083,20 €
GewSt: 135,40 - 812,40 €
USt: 64,60 - 516,80 €
Auslagenersatz lass ich weg und subsummiere ihn unter „Hintergrundrauschen“.
Damit haben wir eine Summe aller Mindestwerte von 1.074,60 € und eine Summe aller Höchstwerte von 6.701,20 €. In der Regel sollten die Mittelwerte der vorgegebenen Spannen nicht überschritten werden, falls kein besonderer Anlass vorliegt (z.B. umfangreiche Vorarbeiten zur Ermittlung der Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten, die zu Dauerschuldzinsen umqualifiziert werden müssen; Klärung bedeutender Differenzen zwischen den vorgelegten USt-Voranmeldungen und der Jahreserklärung, die zu vielen fehlerhaft erfassten Einzelvorgängen führt etc. etc.). Wenn wir jetzt also gradaus den Mittelwert hernehmen, kommen wir bei 3.887,90 € für das ganze Abschlusspaket raus. Entspricht etwa 4-7 Manntagen, das kann passen.
Zum Vergleich jetzt eine Ltd mit Betriebsstätte in D:
Alle Positionen bleiben gleich, außer eventuell den Positionen „Anhang“ und „Lagebericht“ - was das HGB hier verlangt, weiß ich nicht. Dazu kommen die Aufwendungen, die für den Abschluss nach UK-Recht für den Briefkastensitz dort notwendig sind. Das dürfte mindestens der Betrag sein, der unter den Positionen „Anhang“ und „Lagebericht“ für die GmbH aufgeführt ist.
So dass man als Fazit festhalten darf:
(1) Der Vorschuss, den der StB angefordert hat, liegt ganz gut im Zielbereich
(2) Es wäre für mich ein wenig überraschend, wenn die Ltd., die ja für D auch Steuerbilanz und Steuererklärungen machen muss, billiger wegkäme.
Schöne Grüße
MM