Hallo,
angenommen Mieter A hat ein EFH gemietet und form- und fristgerecht gekündigt (zum 31.01.2009). Breitbandkabelvertrag läuft über den Vermieter und wird auch korrekt mit der Nebenabrechung vom Mieter bezahlt. Was geschieht mit den Kosten nach Mietvertragsende, wenn der Vermieter behauptet, er hätte den Versorgungsvertrag nicht mehr fristgerecht (3 Monate vor Jahresende 31.12.2008) kündigen können, und nicht absehbar ist, ob der neue Mieter Breitbandkabel möchte??