Kosten Breitbandkabelnutzung nach Auszug

Hallo,

angenommen Mieter A hat ein EFH gemietet und form- und fristgerecht gekündigt (zum 31.01.2009). Breitbandkabelvertrag läuft über den Vermieter und wird auch korrekt mit der Nebenabrechung vom Mieter bezahlt. Was geschieht mit den Kosten nach Mietvertragsende, wenn der Vermieter behauptet, er hätte den Versorgungsvertrag nicht mehr fristgerecht (3 Monate vor Jahresende 31.12.2008) kündigen können, und nicht absehbar ist, ob der neue Mieter Breitbandkabel möchte??

Hallo Wolfgang,

nach dem Auszug hat der Mieter mit den anfallenden Nebenkosten nichts mehr zu tun. Wenn er nicht selbst verschuldet hat, dass die Kündigung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, dann ist es Sache des Vermieters.

Es ist allerdings eh eine merkwürdige Praxis, den Anschluß zu kündigen, ohne zu wissen, ob ein Nachmieter wieder einen Anschluß will…

Gruß!

Horst