Kosten Buchhaltung & Steuerber. bei Freiberuflern

Hallo,

eine Steuerkanzlei würde für einen Freiberufler (Bauingenieur) für 48 €/h die komplette Buchhaltung übernehmen. Hochgerechnet wären die Kosten ca. 150 - 200 € / Monat (zusätzlich 7/10 irgendwas).
Was heißt 7/10? Und ist das eine übliche Verrechnungsart für Steuerberatungs-/Buchhalter-Honorare?
Sind die Kosten angemessen, wenn das Ingenieurbüro nicht allzu viele Belege im Monat hat, keine Lohnkosten anfallen und der Aufwand (Einnahme-Überschuss-Rechnung) nicht sehr hoch sein dürfte?

Danke im Voraus für Antworten.
Georg

eine Steuerkanzlei würde für einen Freiberufler (Bauingenieur)
für 48 €/h die komplette Buchhaltung übernehmen.

Das mag ein für einen StB angemessener Stundensatz sein, ich würde mir einen Buchhalter suchen, der macht die Buchhaltung und den Jahresabschluß für weniger Geld.

Die Steuererklärung kann man dann ja vom StB machen lassen.

…und zahlt sich dumm und dämlich an den 48€/h Korrekturarbeiten.

Der StB rechnet die Buchhaltung aber eigentlich nicht nach Stunden, sondern nach Tabelle, also abhängig vom Jahresumsatz ab. Besonders bei einem Bauingenieur (hohe Ausgangsrechnungen, aber wenig Belege pro Jahr) kann die Abrechnung nach Stunden schon sinnvoll und günstiger sein.

Wie hoch soll denn der Jahresumsatz sein?

Ja, mit den Korrekturen ist was dran. Daher dachte ich auch, es ist besser, wenn Buchhaltung und Steuerberatung in einem vergeben werden. Sonst ist der Mehraufwand für den Steuerberater u.U. zu groß und damit teuerer. Im Übrigen, der Steuerberater hätte einen Stundenlohn von 80 €/h. Die 48 €/h wäre für die Mitarbeiter / Buchhalter.

Der Jahresumsatz wäre bei ca. 100.000,- €.

Weiß jemand, was das mit den 7/10 in der Abrechnung auf sich hat??

Georg

Der Jahresumsatz wäre bei ca. 100.000,- €.

Weiß jemand, was das mit den 7/10 in der Abrechnung auf sich
hat??

Es dürfte sich um den Gebührensatz nach Tabelle C der Gebührenordung handeln.

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_3_6…

Bei 100.000 EUR Umsatz sind 10/10 = 150 Euro; 7/10 (im übrigen die Mittelgebühr) sind dann 105 Euro.

MfG
Alfred Gesierich, Steuerberater
http://www.gesierich.de

…und zahlt sich dumm und dämlich an den 48€/h Korrekturarbeiten.

Es erschließt sich mir nicht, warum ein gelernter Buchhalter bei der Buchführung mehr Fehler machen sollte, als der Mitarbeiter der StB-Kanzlei, der die Buchhaltung übernehmen würde.

Aber diese Frage müssen wir hier nicht diskutieren, weil sie mit dem Ausgangsposting nichts zu tun hat.

Das mag ein für einen StB angemessener Stundensatz sein, ich
würde mir einen Buchhalter suchen, der macht die Buchhaltung
und den Jahresabschluß für weniger Geld.

ist das mittlerweile erlaubt ? jahresabschluss vom kontierungsservice um die ecke ?

gruß inder

Hallo Herr Gesierich,
danke, so langsam kommt Licht ins Dunkle.
Also die Abrechnung erfolgt entweder auf Stundenbasis - 48€/h (nach Aufwand d.h. Anzahl der Buchungen) oder nach der Gebührenordnung in Abhängigkeit von dem Jahresumsatz bei 7/10 der Gebühr.
Der Online-Rechner auf Ihrer Seite ist übrigens sehr lobenswert.
Gruß
G.K.

ist das mittlerweile erlaubt ? jahresabschluss vom kontierungsservice um die ecke ?

Der Fragesteller ist nicht bilanzpflichtig. Wäre mir neu, dass dann eine Verpflichtung bersteht zum StB zu gehen, aber ich lerne gerne dazu.

ist das mittlerweile erlaubt ? jahresabschluss vom kontierungsservice um die ecke ?

Der Fragesteller ist nicht bilanzpflichtig. Wäre mir neu, dass
dann eine Verpflichtung bersteht zum StB zu gehen, aber ich
lerne gerne dazu.

wir reden nicht von der verpflichtung zum steuerberater zu gehen, die besteht auch nicht, wenn man buchführungspflichtig ist.

mir ging es hier drum:

„Das mag ein für einen StB angemessener Stundensatz sein, ich würde mir einen Buchhalter suchen, der macht die Buchhaltung und den Jahresabschluß für weniger Geld.“

was verstehst du unter jahresabschluss ?

gruß inder

Der Online-Rechner auf Ihrer Seite ist übrigens sehr
lobenswert.

Danke für die Blumen!

Ich persönlich empfinde ein Festhonorar als die angenehmste Lösung für beide Seiten.

d.h: Mandant sagt: "Ich mache Umsatz X und habe soundsoviele Belege und erwarte dies und das " und der Steuerberater sagt: „OK, wir erbringen diese und jene Leistung für dich für 500 Euro fix pro Monat“, dann gibt es hinterher keine Diskussionen und keinen Ärger.

Ich würde an Ihrer Stelle mal Ihren Steuerberater fragen, ob er Ihnen nicht solch ein Festhonorar anbieten kann. Dann wissen Sie im Voraus genau, was es kostet und der Steuerberater weiß, womit er kalkulieren kann.

Wenn sich Ihr Berater damit unwohl fühlt, könnten Sie dezent auf u.g. Link hinweisen. Denn bei Klientenumfragen zeigt sich, dass Kanzleien mit Fixhonoraren beim Thema Honorartransparenz und Honorarsicherheit deutlich besser abschneiden.

http://www.stefanlami.com/content/e1/e1027/index_ger…

Hoffentlich wird uns dieser Thread jetzt nicht wegen Themaverfehlung geschlossen; es soll ja nicht zum Beratungsforum für Steuerberater mutieren.

:wink:

Freundliche Grüße
Dipl.Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberatung in Gilching
http://www.gesierich.de