Kosten der Abendrealschule

Guten Tag,

ich habe folgende Situation.
derzeit Arbeitslos und beziehe ALG 2.
Habe bis Ende April 2 Jährige Berufsfachschule gemacht.
Das Arbeitsamt meinte, entweder 2 Jbfs und kein Geld oder Abendrealschule + arbeiten und ich bekomme ALG.

Alles schön und gut bis ich die kosten gesehen hat!
150 € - Anmeldegebühr
630 € pro Schuljahr
200 € Bücher
dann noch 135 € Fahrkarten für das ganze Jahr.

Das Arbeitsamt zahlt keine der Kosten und schickt mich weiter zum Landratsamt(Sozialamt) wo auch keiner was davon wissen wollte und die nichts bezahlen.

Wie sieht das nun aus darf das Arbeitsamt das einfach so mal eben machen mich von der Schule „bitten“ zu gehen und dann eine Schule anfangen wo ich fast 1000€ zahl aber keine der Kosten übernimmt oder wenigstens nur einen Teil??!?!

Zu mir
20 Jahre
Allein Wohnende
Arbeitslos

vielen Dank für die Hilfe!

hallo , leider kann ich da nicht weiterhelfen, ich würde mich damal beraten lassen, bei uns gibt es so etwas bei euch sicher auch. viel glück

Hallo Speck Matrose,
habe gegoogelt und folgendes gefunden, bezieht sich aber auf Bochum.
"die notwendigen Schulbücher werden Ihnen im Rahmen der Lernmittelfreiheit hälftig leihweise zur Verfügung gestellt.

Etwa die Hälfte der Lehrbücher müssen Sie selbst anschaffen.

Diese Kosten sowie die Aufwendungen für Fahrten etc. können steuerlich geltend gemacht werden.

Während des gesamten Bildungsganges ‚Abendrealschule’ und ‚Kolleg’ und in den letzten drei Semestern des Bildungsgangs ‚Abendgymnasium’ (bei Aufgabe der Berufstätigkeit) kann eine Förderung nach BAföG (kein Darlehen) beantragt werden.

Nähere Informationen dazu bei der Stadt Bochum (Tel: 0234 - 910-3166).

Nähere Informationen können Sie auch der BAföG-Broschüre oder den Internet Informationen des Bundesministers für Bildung etc. entnehmen.
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Der gesammte Unterricht soll kostenlos sein, das heißt, keine 630 Euro pro Schuljahr.

Ich weiß nicht woher Du deine Informationen über Abedschule hast und für welche Stadt es zutrifft aber was Du beschreibst höre ich zum ersten Mal.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Stirnberg

Hallo,

nein das darf das Amt natürlich nicht.
Was es anweist muss es auch finanziell absichern.
Nur Du selbst darfst Dir keine teure Schule suchen.

Viel ERFOLG weiterhin wünscht Dir

Wolfgang aus münchen

Hallo.

Sie sollten bestimmt BaföG beantragen.
Das Amt wird und kann Sie grundsätzlich nie zwingen eine Schulbildung zu absolvieren, sondern höchstens bestimmte Jobs anzunehmen.

wenn die 2 Jahre Berufsfachschule ohne erfolgreichen Abschluß endete, dann sollten entweder eine sofortige Aufnahme eines Jobs oder die Aufnahme einer Ausbildung mit Berufsabschluß folgen. Im konkreten Fall sieht die Agentur wohl den Realschulabschluß als sinnvoll an. Und ich denke, sie haben langfristig gesehen damit auch Recht. Zwingen können sie nicht, aber es gibt eben auch kein Geld, weil ja noch nicht gearbeitet wurde. Also entweder Schule oder sofort eine Arbeit aufnehmen!

Nach beendigung der Berufsfachschule hast du doch sicher einen Berufsabschluß oder.Auch wenn du abgebrochen hast,so hast du deine pflichtschuljahre erledigt. niemend ist dafür zuständig das du den Reaschulabschluß machen willst. Reines Privatvergnügen.Sorry das ixh dir keine andere Antwort geben kann.