Hallo,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von einem ausländischen Ehepartner.
Unter der Annahme des folgenden Ablaufs:
06/2009 Bachelor in Politikwissenschaft im Ausland
09/2009 Flug nach Deutschland
09/2009 bis 06/2010 Stipendium in Deutschland als Fremdsprachenassistentin in einem Gymnasium. Monatliche Bezahlung von 800€ ohne Lohnsteuerabführung.
06/2010 - 08/2010 Aufenthalt im Heimatland
09/2010 Sprachkurs und Sprachprüfung an einer Uni in Deutschland. Die Prüfung ist Vorrausetzung für das Studium
Ab 10/2010 Masterstudium in Politikwissenschaft an einer Deutschen Uni.
Ab 11/2010 Anstellung. Monatsverdienst ~100€
Jetzt zu meinen Fragen:
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Können das Ehepaar für die Zeit des Stipendiums Werbungkosten für den Arbeitsweg angeben?
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Muss für die Zeit des Stipendiums bei einer Zusammenveranlagung nachträglich Steuern bezahlt werden?
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Kann der Flug nach D abgesetzt werden?
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Können die Gebühren und Fahrtkosten für den Sprachkurs abgesetzt werden?
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Gilt das Masterstudium als 1.Studium?
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Können für das Masterstudium Kosten abgesetzt werden. Wenn ja, wie und welche?
Ich danke im Vorraus!
Wolfgang