Kosten der Ehefrau für Stipedium und Studium

Hallo,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von einem ausländischen Ehepartner.

Unter der Annahme des folgenden Ablaufs:

06/2009 Bachelor in Politikwissenschaft im Ausland
09/2009 Flug nach Deutschland
09/2009 bis 06/2010 Stipendium in Deutschland als Fremdsprachenassistentin in einem Gymnasium. Monatliche Bezahlung von 800€ ohne Lohnsteuerabführung.
06/2010 - 08/2010 Aufenthalt im Heimatland
09/2010 Sprachkurs und Sprachprüfung an einer Uni in Deutschland. Die Prüfung ist Vorrausetzung für das Studium
Ab 10/2010 Masterstudium in Politikwissenschaft an einer Deutschen Uni.
Ab 11/2010 Anstellung. Monatsverdienst ~100€

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Können das Ehepaar für die Zeit des Stipendiums Werbungkosten für den Arbeitsweg angeben?

  2. Muss für die Zeit des Stipendiums bei einer Zusammenveranlagung nachträglich Steuern bezahlt werden?

  3. Kann der Flug nach D abgesetzt werden?

  4. Können die Gebühren und Fahrtkosten für den Sprachkurs abgesetzt werden?

  5. Gilt das Masterstudium als 1.Studium?

  6. Können für das Masterstudium Kosten abgesetzt werden. Wenn ja, wie und welche?

Ich danke im Vorraus!

Wolfgang